| 31. Oktober 2016

ZWINGEN: SCHUTZ VOR HOCHWASSER AN DER BIRS

Philipp Meyer, Tiefbauamt

DAS HOCHWASSEREREIGNIS IM AUGUST 2007 HAT DIE HOCHWASSERSCHUTZDEFIZITE ENTLANG DER BIRS IN DER GEMEINDE ZWINGEN DEUTLICH AUFGEZEIGT. WEIL DER SCHADEN MIT RUND 1.3 MILLIONEN FRANKEN SEHR GROSS WAR UND DAS SCHADENPOTENZIAL NOCH WEIT HÖHER LIEGT, SIND BAULICHE MASSNAHMEN ZUM SCHUTZ VOR WEITEREN ÜBERSCHWEMMUNGEN DRINGEND NOTWENDIG.

Das Hochwasser an der Birs vom 8./9. August 2007 führte in Münchenstein zum höchsten Abfluss seit Beginn der Messungen vor 100 Jahren. Der Fluss trat an mehreren Stellen im Laufental über die Ufer und verursachte unter anderem im Siedlungsgebiet von Zwingen einen hohen Sachschaden. Alleine die basellandschaftliche Gebäudeversicherung registrierte Schäden in der Höhe von 1.3 Millionen Franken. Die Gemeinde Zwingen wurde bereits vor dem Jahr 2007 mehrmals von massiven Überschwemmungen in Mitleidenschaft gezogen, so beispielsweise im Juni 1973.

Nach dem Ereignis im Jahr 2007 wurden die Hochwasserschutzdefizite entlang der Birs erfasst. Die Hochwasserschäden sind hauptsachlich um das Schlossareal und in Teilen des alten Dorfkerns entstanden. Die genaue Analyse zeigt, dass um das Schlossareal ein hydraulischer Kapazitätsengpass besteht. Das Gerinne der Birs und der zwei alten Schlossgräben, die heute schon als Hochwasserentlastung wirken, sind zu klein, um grössere Hochwasserereignisse sicher abzuführen.
 

Überschwemmung beim Schloss in Zwingen im August 2007 (Quelle: TBA)

Mit dem Ziel, das Siedlungsgebiet künftig vor Überflutungen zu schützen, wurde im Auftrag des Tiefbauamtes Kanton Basel-Landschaft zusammen mit der Gemeinde ein Hochwasserschutzprojekt von der Lüsselmündung bis zur neuen Kantonsstrassenbrücke ausgearbeitet.

Um sinnvolle Hochwasserschutzmassnahmen erzielen zu können, müssen drei Aspekte berücksichtigt werden: Gesellschaft (Schutz der Bevölkerung), Umwelt (Natur- und Landschaft / Schutz von kulturellen Gütern) und Wirtschaft (Wirtschaftlichkeit).Für einen effektiven und nachhaltigen Schutz müssen alle drei Aspekte im Gleichgewicht stehen. Der gesellschaftliche Aspekt war lange Zeit der einzig berücksichtigte. Heute werden auch der Schutz vor Umwelt und kulturellen Gütern, sowie die wirtschaftlichen Aspekte berücksichtigt.

Für das Hochwasserschutzprojekt in Zwingen heisst das konkret:

Gesellschaftlicher Aspekt: Die Hochwasserschutzmassnahmen müssen so dimensioniert werden, dass ein Hochwasser, das im Durchschnitt einmal in 100 Jahren eintritt (HQ100), sicher durch das Siedlungsgebiet abgeführt werden kann. Diese Schutzziele entsprechen den Bundesrichtlinien.

Umweltaspekt: Der Dorfkern mit Schlossareal liegt im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS). Die geplanten Massnahmen für den Hochwasserschutz sollten das Ortsbild nur gering beeinflussen.

Wirtschaftlicher Aspekt: Das Kosten-Nutzen-Verhältnis ist das Verhältnis zwischen dem Schadenpotenzial und den Investitionskosten. Bei einer wirtschaftlichen Variante müssen Investitionskosten kleiner sein als das Schadenpotenzial.

Der Hochwasserschutz kann mit der Kombination von mehreren baulichen Massnahmen gewährleistet werden. Die Sohleabsenkung in der Birs sowie die Optimierung des Entlastungskanals West bewirken, dass sich der Wasserspiegel der Birs absenkt. Die Wirkung einer Wasserspiegelabsenkung ist im Bereich der Ribimatten nicht ausreichend. Daher erfolgt auf der Ribimatten eine Geländemodellierung. Die bestehende Ufermauer im Dorfkern wird lokal um rund 20 Zentimeter erhöht. 

Die Entfernung der Pfeiler der Holzbrücke bewirkt einerseits eine Minderung des Verklausungsrisikos (teilweise oder vollständiger Verschluss eines Fliessgewässerquerschnittes infolge angeschwemmten Treibgutes oder Totholzes), andererseits eine starke Reduktion der Kolkbildung (kleine, wassergefüllte Vertiefungen). Die Reduktion der Kolkbildung verringert wiederum die Unterhaltsarbeiten erheblich. Als Nebeneffekt wird durch die Änderung des Tragwerksystems der ursprüngliche Zustand der unter Denkmalschutz stehenden Holzbrücke wieder hergestellt.

Die Bauarbeiten starten voraussichtlich im ersten Quartal 2017 und dauern bis Ende 2017. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 3.2 Millionen Franken und werden durch den Bund, den Kanton und die lokalen Grundeigentümer, deren Parzellen an die Birs grenzen (Anstossenden), getragen.