| 31. Oktober 2016

KRIP-ANPASSUNG 2012: ÄNDERUNGEN FÜR DAS WANDERWEGNETZ UND DIE HISTORISCHEN VERKEHRSWEGE

Doris Capaul, Amt für Raumplanung

DIE ANPASSUNG DES KANTONALEN RICHTPLANS (KRIP) 2012 WURDE VOM LANDRAT AM 25. FEBRUAR 2016 BESCHLOSSEN. NACHDEM DIE FRIST FÜR DAS FAKULTATIVE PLANUNGSREFERENDUM ENDE APRIL UNBENUTZT ABGELAUFEN IST, IST DIE KRIP-ANPASSUNG 2012 NUN IN RECHTSKRAFT GETRETEN. DAS ÜBERARBEITETE KANTONALE WANDERWEGNETZ UND DAS NEUE OBJEKTBLATT "HISTORISCHE VERKEHRSWEGE" SIND BESTANDTEIL DIESER ANPASSUNG.

Überarbeitet wurde das kantonale Wanderwegnetz für die Bezirke Arlesheim und Laufen sowie für das Wandergebiet rund um den Gempen. Das überarbeitete Objektblatt V3.2 und die angepasste Richtplankarte Verkehrsinfrastruktur sind im Internet in der Rubrik "Aktuelle Version des kantonalen Richtplans" aufgeschaltet. Die Neusignalisation des Wanderwegnetzes hat bereits gestartet. Für die Gemeinden im Laufental und im Bezirk Arlesheim westlich der Birs ist sie nahezu vollständig abgeschlossen. Das Wandergebiet Gempen wird im Jahr 2017 neu signalisiert. Die Neusignalisation erfolgt gemäss der VSS-Norm SN 640 829a 'Strassensignale, Signalisation Langsamverkehr' im Auftrag des Kantons durch den Verein Wanderwege beider Basel.

Ausschnitt aus dem Geoportal BL, Historische Verkehrswege: Die einzelnen Kategorien sind farblich differenziert nach Bedeutung und mit unterschiedlicher Strichstärke für den Substanzgehalt dargestellt. (Quelle: Geoportal BL)

Im Geoportal des Kantons ist das Wanderwegnetz unter zwei Themenbereichen abgelegt:

  • Kantonaler Richtplan/Verkehr/Kantonale Wanderwege; dieser Datensatz entspricht dem rechtskräftigen Richtplaneintrag, den es umzusetzen gilt.
  • Verkehr/Wanderwege; hier ist abgebildet, wie das Wanderwegnetz im Gelände jeweils aktuell signalisiert ist. Erst wenn die Neusignalisation im Gelände erfolgt ist, wird dieser Datensatz entsprechend angepasst.

Da die Neusignalisation entsprechend den vorhandenen finanziellen und personellen Ressourcen etappenweise erfolgt, gibt es Differenzen zwischen den beiden Datensätzen, die aber laufend abgebaut werden.

Als historische Verkehrswege gelten Wege, Strassen und Wasserwege aus früheren Epochen, deren Substanz mindestens abschnittsweise erhalten ist und die durch historische Dokumente belegt sind. Beim Schutz der historischen Verkehrswege geht es um den Erhalt des historischen Kulturgutes, gleichzeitig aber auch um den Erhalt landschaftsprägender Elemente, die historische Verkehrswege häufig in erheblichem Ausmass begleiten. Ihr Verschwinden hätte nicht nur den Verlust eines Teils des historischen Erbes zur Folge, sondern würde gleichzeitig auch eine Verminderung der landschaftlichen Vielfalt bedeuten.

Das neue Objektblatt V3.4 "Historische Verkehrswege" ist im Internet ebenfalls in der Rubrik "Aktuelle Version des kantonalen Richtplans" aufgeschaltet. In der Richtplankarte sind die historischen Verkehrswege nicht eingetragen, da im Richtplan-Massstab 1:50'000 die teilweise nur kurzen Wegstrecken nicht eindeutig lokalisierbar wären. Der Bestand an historischen Verkehrswegen kann im Geoportal des Kantons eingesehen werden. Die einzelnen Kategorien sind farblich differenziert nach Bedeutung und mit unterschiedlicher Strichstärke für den Substanzgehalt dargestellt. Über den Info-Knopf kann zu jedem Streckenabschnitt eine Dokumentation mit Erläuterungen zu Geschichte und Gelände heruntergeladen werden. Für das Gebiet des Kantons Basel-Landschaft verzeichnet das Inventar historischer Verkehrswege (IVS) insgesamt 2'401 Objekte mit einer Streckenlänge von total 1'025 Kilometer. Davon weisen 21 Kilometer viel Substanz und 387 Kilometer Substanz auf, während bei rund 60 Prozent der Wegstrecken nur noch der historische Verlauf bekannt ist.