| 11. Dezember 2020

Strassenbetrieb und -unterhalt im Zeichen von Corona

Alex Zuber, Tiefbauamt

Das Coronavirus hat seit dem vergangenen März viele Arbeitsabläufe erschwert und neue Schutzmassnahmen erforderlich gemacht. Es gibt kaum ein Bereich, der nicht davon betroffen ist. Beim Tiefbauamt ist Teamwork üblich und Homeoffice in vielen Bereichen unmöglich. Trotz allem muss auch in dieser aussergewöhnlichen Zeit die Funktionsfähigkeit des Strassennetzes sichergestellt sein. Eine Herausforderung, die nicht ohne Abstriche gemeistert werden kann.

Arbeiten nach Dringlichkeit einstufen
Das Coronavirus warf in den Regionalkreisen des Tiefbauamts die Frage auf, inwieweit gewisse Arbeiten eingeschränkt oder reduziert werden können. Aus Rücksicht auf Mitarbeitende, die zu einer Risikogruppe gehören, aber auch, um die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung zu reduzieren, wurden feste Teams mit generell nicht mehr als zwei Personen gebildet. Dies betrifft die drei Regionalkreise und den Fachbereich Signalisation des Tiefbauamts. Es muss stets sichergestellt werden, dass die Anforderungen aus dem Leistungsauftrag für den betrieblichen und baulichen Unterhalt des Kantons eingehalten werden. So kann zwar das Tiefbauamt gewisse Abstriche in der Wahrnehmung des Leistungsauftrags machen, jedoch nur dann, wenn für die Verkehrsteilnehmenden keine Sicherheitsmängel entstehen. Dies ist beispielsweise bei Mäharbeiten oder bei der Gehölzpflege möglich - sofern die Sicht gewährleistet bleibt.

Umgekehrt können viele Massnahmen aber nicht aufgeschoben werden. Dazu zählen die Behebung von Schäden, die im Verkehr ein Sicherheitsrisiko darstellen, der Winterdienst oder Arbeiten, die aus Naturschutzgründen auf ein kurzes Zeitfenster beschränkt sind.

Richtige Organisationals wichtiges Instrument
Das Tiefbauamt hat also einigen Spielraum in der Arbeitsplanung und kann damit auch auf Schwankungen des verfügbaren Personals reagieren. Dabei müssen die Leistungen des Pflichtenheftes entsprechend bewertet werden. Zudem muss eine angepasste Arbeitsplanung für jeden Regional- und Fachbereich erstellt werden. Dazu gehört auch ein Notfallplan für den Fall, dass Mitarbeitende ausfallen und damit die Personalsituation knapp wird.

Dies stellt eine aufwändige Vorbereitung und Organisation dar. Die täglichen Abläufe und Arbeitsweisen müssen neu geregelt und organisiert sowie Arbeitspläne neu erstellt werden. Eine besondere Herausforderung ist der Winterdienst: Er erfordert viel Personal und ist weder verschieb- noch verzichtbar. Für eine kurze Zeit können Personaleinschränkungen sicherlich verkraftet werden, über längere Dauer sind sie jedoch nicht haltbar. Es muss stetig geprüft werden, welche organisatorischen Massnahmen allenfalls wieder aufgehoben werden können. Die für den Corona-Schutz ausgearbeiteten Arbeits- und Notfallpläne können beim Anstieg der lnfektionszahlen in der Region wieder individuell kurzfristig aktiviert werden.

In den Regionalkreisen des Tiefbauamts sind zurzeit vorwiegend Zweierteams unterwegs. (Quelle: TBA)

Umsetzung der Schutzmassnahmen
Zum Schutz des Personals und um den gleichzeitigen Ausfall eines Teils der Mitarbeitenden zu vermeiden, wurde eine geänderte Arbeitsorganisation eingeführt: Dazu gehört die Arbeit in Kleinstgruppen mit möglichst nicht mehr als zwei Personen. Die verschiedenen Gruppen arbeiteten zeitversetzt, um die Ansteckungsgefahr von einer zur anderen Gruppe zu minimieren. Zudem gibt es keine gemeinsamen Termine wie Tageseinteilung zu Dienstbeginn, Pausen oder Besprechungen. Diese Massnahmen erfordern eine erheblich aufwendigere Einsatzplanung und Koordination der Regionalleitung. Arbeitseinteilung und gegenseitige Information erfolgen weitgehend schriftlich (Aushang von Plänen, Kurznachrichten) und per Telefon. Besprechungen finden jeweils in möglichst kleinen Gruppen statt. Hierbei gelten die üblichen Hygieneregeln wie Desinfektion, Abstand halten und das Tragen von Mund-Nasen-Schutz. Eine stetige Aufklärung durch Informationsblätter, Aushänge und Hinweise der Vorgesetzten ist jederzeit gewährleistet.