| 11. Dezember 2020

Private Kleinkläranlagen – Handlungsbedarf für verbesserte Reinigungsleistung

Maya Zea, Amt für Umweltschutz und Energie

Ausserhalb von Siedlungen leisten private Kleinkläranlagen einen wichtigen Beitrag für den Gewässerschutz. Sie reinigen das häusliche Abwasser von Liegenschaften im ländlichen Raum, wenn es nicht mit Gülle aus der Tierhaltung gemischt werden soll oder darf. Das gereinigte Abwasser wird dezentral in ein Oberflächengewässer eingeleitet oder versickert.

Insgesamt gibt es im Kanton Basel-Landschaft über 250 Kleinkläranlagen mit unterschiedlichen Reinigungssystemen. Zusammen haben sie eine Kapazität für das Abwasser von rund 4'000 Einwohnern.

Meist wird das gereinigte Abwasser in sensible Gewässer eingeleitet. Deshalb ist es von grosser Bedeutung, dass die Anlagen stets zuverlässig funktionieren und regelmässig gewartet werden. Die Eigentümer sind verpflichtet, mindestens einmal im Jahr einen Wartungsservice durchführen und das gereinigte Abwasser analysieren zu lassen. Die Resultate werden vom Amt für Umweltschutz und Energie (AUE) geprüft und ausgewertet.

Weil verschiedene Unternehmen die regelmässigen Servicearbeiten durchführen, ist ein Vergleich der Daten nur bedingt möglich. Um einen repräsentativen Überblick über den Betrieb und den Zustand der privaten Kleinkläranlagen zu erhalten, macht das AUE in grösseren Abständen unabhängige Betriebskontrollen. So wurden im Jahr 2020 alle Anlagen auf ihren Zustand untersucht, das gereinigte Abwasser beprobt und auf die Parameter Durchsichtigkeit, Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB), pH-Wert, Sauerstoffgehalt, Temperatur, Ammonium und Nitrit analysiert.

Pflanzenfilter-Kleinkläranlage (Quelle: AUE)

Knapp zwei Drittel der Proben erfüllten die gesetzlichen Anforderungen Durchsichtigkeit, CSB, Ammonium und Nitrit. Je nach Anlagentyp und Parameter gab es bei den Ablaufwerten grosse Abweichungen. Erstaunlicherweise wurden die Grenzwerte oft auch bei neueren Anlagen überschritten.  

Mehr als die Hälfte der Anlagen sind in einem guten Zustand. Ein grösserer Sanierungsbedarf war bei 15 Anlagen erkennbar und 30 Anlagen waren von Betonkorrosion betroffen. Weiter wurden kleinere bauliche Mängel (25), ungenügende Zugänge (25), stetiger Sauberwasserzufluss (11) und betriebliche Mängel (35) festgestellt. Als betriebliche Mängel gelten etwa unzureichender Unterhalt, Einleitung von kritischen Stoffen oder Abfällen und fehlende Betriebsdokumentationen.  

Die Anlagen sind durchschnittlich knapp 20 Jahre alt. Deshalb waren bauliche Mängel zu erwarten. Überraschend war hingegen die grosse Anzahl von Anlagen mit Betonkorrosion. Die oftmals auf ungenügende Wartung sowie fehlendes Wissen oder Interesse der Betreibenden zurückzuführenden betrieblichen Mängel sind ebenfalls auffällig. Solche Mängel führen zu ungenügenden Ablaufwerten. Mit einem besseren Unterhalt könnte in vielen Fällen die Reinigungsleitung verbessert werden.  

Zum Schutz der meist kleinen Gewässer besteht bei einigen privaten Kleinkläranlagen Handlungsbedarf. Deshalb hat das AUE die Eigentümer aufgefordert, die Mängel zu beheben und ihrer Pflicht, die Anlagen zu warten und bei Bedarf zu sanieren, nachzukommen. Die Serviceunternehmen sind ebenfalls gefordert. Sie müssen die Eigentümer umfassend instruieren und aussagekräftige Servicerapporte erstellen.  

Die Ergebnisse zeigen, dass ein Merkblatt über den Betrieb und Unterhalt privater Kleinkläranlagen sowie ausserordentliche Betriebskontrollen wichtig sind. Das Merkblatt wird aktuell erarbeitet und erscheint Anfang 2021. Die Resultate sind auch für die Hersteller und Serviceunternehmen von Bedeutung und bieten ihnen die Möglichkeit, die Prozesse laufend zu verbessern.  

Erfüllungsgrad der gesetzlichen Anforderungen nach Parameter und Anlagentyp. (Quelle: AUE)