| 31. Dezember 2018

Erfolgreiche Informationsveranstaltungen zum Grossverbrauchermodell

Sabine Stöcklin, Amt für Umweltschutz und Energie

Die Bau- und Umweltschutzdirektion informierte im November 2018 die Grossverbraucher von Energie über die Bestimmungen zum Grossverbrauchermodell. Ausgelöst durch die Totalrevision von Energiegesetz und Energieverordnung des Kantons Basel-Landschaft sollen die Grossverbraucher die wirtschaftlichen und zumutbaren Effizienzmassnahmen umsetzen. Sie haben bis Ende 2021 Zeit, entsprechende Zielvereinbarungen mit dem Bund oder dem Kanton abzuschliessen. Die Grossverbraucher leisten dadurch einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Energie- und Klimaziele von Bund und Kanton.

Das totalrevidierte Energiegesetz des Kantons Basel-Landschaft vom 16. Juni 2016 und die dazugehörende Energieverordnung vom 20. Dezember 2016 enthalten verschiedene Bestimmungen zum Grossverbrauchermodell. Unter anderem sind Grossverbraucher mit einem jährlichen Wärmeverbrauch von mehr als fünf Gigawattstunden (GWh) oder einem jährlichen Elektrizitätsverbrauch von mehr als 0,5 GWh verpflichtet, ihren Energieverbrauch zu analysieren und zumutbare Massnahmen zur Verbrauchsoptimierung innert zehn Jahren zu realisieren.

Zumutbare, wirtschaftliche Massnahmen
Massnahmen gelten als zumutbar, wenn sie dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, wirtschaftlich und nicht mit betrieblichen Nachteilen verbunden sind. Als wirtschaftlich gelten Prozessmassnahmen mit bis zu vier Jahren Paybackdauer (Kapitalrückfluss) und Infrastrukturmassnahmen mit bis zu acht Jahren Paybackdauer. 

Gut besuchte Informationsanlässe
Die Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD) informierte die Unternehmen mit Grossverbraucher-Betriebsstätten im Beisein von Regierungsrätin Sabine Pegoraro an drei gut besuchten Anlässen im November 2018 über die wesentlichen Elemente und Ziele der neuen Vorschriften. Im Kanton Basel-Landschaft gibt es rund 300 Grossverbraucher-Betriebsstätten in 218 Unternehmen. 59 Unternehmen haben bereits eine Zielvereinbarung zur Effizienzverbesserung und Reduktion der CO2-Intensität abgeschlossen und erfüllen damit die kantonalen Grossverbraucherbestimmungen. Bei ungefähr 159 Unternehmen besteht noch Handlungsbedarf. 

Regierungsrätin Sabine Pegoraro informierte die Unternehmen mit Grossverbraucher-Betriebsstätten über die wesentlichen Elemente und Ziele der neuen Vorschriften. (Quelle: GSK)

Universalzielvereinbarung bevorzugt
Das bevorzugte Instrument für die Energie-Grossverbraucher ist eine Universalzielvereinbarung mit dem Bund. Diese wird mit einer vom Bund akkreditierten Agentur und ihren schweizweit tätigen und branchenkundigen Energiespezialisten und -spezialistinnen erarbeitet. Zurzeit gibt es zwei Agenturen: Die Energie-Agentur der Wirtschaft, EnAW, die seit 17 Jahren aktiv ist und die act Cleantech Agentur Schweiz, welche seit fünf Jahren vom Bund mit Aufgaben aus der CO2- und Energiegesetzgebung beauftragt ist.

Erfahrungen in anderen Kantonen positiv
Die Kantone Zürich und Neuenburg führten 2005/2006 als erste das Grossverbrauchermodell ein. Nach und nach folgten weitere Kantone. Die Erfahrungen zeigen, dass bei den meisten Grossverbrauchern wirtschaftliche Effizienzpotentiale vorhanden sind. Das Grossverbrauchermodell steigert somit längerfristig auch die Konkurrenzfähigkeit der Unternehmen.

Verbände der Wirtschaft begrüssen Grossverbrauchermodell
An den Informationsanlässen begrüsste Dr. Sebastian Deininger von der Handelskammer beider Basel das Grossverbrauchermodell als pragmatisches und ökonomisch effizientes Instrument. Auch Simon Dalhäuser von der Wirtschaftskammer Baselland steht zum Grossverbrauchermodell. Es trägt zur Erreichung des kantonalen Energiezieles „Senkung des Energieverbrauchs (ohne Mobilität) bis ins Jahr 2050 um 40 Prozent gegenüber dem Jahr 2000“ bei.

Die act Cleantech Agentur Schweiz ist seit fünf Jahren vom Bund mit Aufgaben aus der CO2- und Energiegesetzgebung beauftragt. (Quelle: act / Bernard van Dierendonck)

Zufriedene Unternehmen mit Erfahrung
An den Anlässen berichteten zudem Unternehmen mit Grossverbraucher-Betriebsstätten im Kanton Basel-Landschaft, die auf freiwilliger Basis bereits Zielvereinbarungen mit der EnAW oder mit der act Cleantech Agentur Schweiz abgeschlossen haben, von ihren Erfahrungen. So berichtete Dr. Alain Sierro, Mitglied der Geschäftsleitung der Florin AG von der erfolgreichen Zusammenarbeit mit der EnAW seit dem Jahr 2002. Die Florin AG verbessert ihre Energieeffizienz schon in der zweiten Zielvereinbarung und bereitet sich aktuell auf die dritte vor. Ohne Zielverpflichtungen wäre für sie jedes Jahr ein um 2,6 GWh höherer Verbrauch an Wärmeenergie und ein um 0,7 GWh höherer Stromverbrauch resultiert. Auch der Betriebsleiter der Rego-Fix AG, Jörg Weber, schätzt die Zusammenarbeit mit seiner Effizienz-Agentur, der Cleantech Agentur Schweiz. Er strich insbesondere das grosse Wissen des Experten hervor, der bei der Erarbeitung seiner Zielvereinbarung den Betrieb besucht und die wirtschaftlichen Massnahmen eruiert hatte.

Das bevorzugte Instrument für die Energie-Grossverbraucher ist eine Universalzielvereinbarung mit dem Bund. (Quelle: Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW) zVg.)

Öffentliche und staatsnahe Betriebe mit Vorbildrolle
Die Bau- und Umweltschutzdirektorin begrüsste die Grossverbraucher der öffentlichen Hand und der staatsnahen Betriebe in einer separaten Informationsveranstaltung. Diese sollen die Grossverbraucherbestimmungen vorbildlich rasch umsetzen und Zielvereinbarungen abschliessen. Dass sich diese ökonomisch und ökologisch bewähren, zeigte Rolf Degen am Beispiel der SVA Basel-Landschaft, die im Jahr 2014 eine Universalzielvereinbarung abgeschlossen hat.