Boilerumfrage 2018: Wird die Vorgabe für erneuerbare Energie umgesetzt?
Beim Ersatz eines zentralen Brauchwarmwassererwärmers muss im Kanton Basel-Landschaft seit dem 1. Juli 2017 bei Wohnbauten, Schulen, Restaurants, Spitälern, Sportbauten, Hallenbädern und weiteren grossen Warmwasserverbrauchern das Brauchwarmwasser mit mindestens 50 Prozent erneuerbarer Energie oder Abwärme erwärmt werden. Wie gut wird diese Regel umgesetzt?
Im August 2018 lud die Energiefachstelle des kantonalen Amts für Umweltschutz und Energie in Zusammenarbeit mit Suissetec Nordwestschweiz 288 regional tätige Gewerbebetriebe aus dem Bereich Planung und Installation von Sanitär- und Heizungsanlagen ein, an einer anonym durchgeführten Umfrage betreffend Boilerersatz im Kanton Basel-Landschaft teilzunehmen. Im Zeitraum vom 13. bis 31. August 2018 konnten die Betriebe über das Internet ihre Erfahrungen zum Thema eingeben.

50 Prozent erneuerbare Energie für die Brauchwarmwassererzeugung (Quelle: AUE)
Es gingen 42 Antworten ein (14.5 Prozent der kontaktierten Betriebe). Der überwiegende Anteil der Antworten stammt vom ausführenden Gewerbe. In der Summe haben 41 Betriebe seit dem 1. Juli 2017 650 zentrale Brauchwarmwassererwärmer ersetzt oder deren Ersatz geplant. Bei 610 Anlagen (94 Prozent) wurde eine gesetzeskonforme Lösung realisiert und bei 448 Anlagen (69 Prozent) wurde der Ersatz als problemlos deklariert. Als Ersatzsysteme wurden angegeben:

40 Anlagen (6 Prozent) wurden nicht entsprechend der gesetzlichen Vorschrift mit einer Anlage ersetzt, die mindestens 50 Prozent erneuerbare Energie für die Brauchwarmwassererzeugung verwendet. Einige wenige dieser nicht gesetzeskonformen Lösungen wurden mit Ausnahmebewilligung vom Amt für Umweltschutz und Energie genehmigt. Für die restlichen Anlagen wurde keine Ausnahmebewilligung beantragt oder erteilt, was strafrechtlich problematisch sein kann, sowohl für das ausführende Gewerbe, als auch für die Liegenschaftseigentümer.
Gründe, welche die Betriebe für die Wahl der nicht gesetzeskonformen Lösung aufführen, sind:
- teilweise beengte Platzverhältnisse in Technikräumen oder an Boilerstandorte
- höherer Investitionsbedarf fürs Brauchwarmwasser
- bei Wärmepumpenboilern Kosten, Geräusche, „Wärmeklau“ (wenn ohne Aussenluftzufuhr)
Die Gewerbetreibenden haben bei der Umfrage angeregt, dass der Kanton ein einfach verständliches Merkblatt betreffend der gesetzlichen Vorgabe von 50 Prozent erneuerbarer Energie oder Abwärme erstellt. Dieses kann dann durch die Gewerbetreibenden den Betroffenen abgegeben werden. Das Merkblatt soll die möglichen Lösungsvarianten und das Vorgehen im Falle einer Ausnahmebewilligung enthalten. Ein solches Merkblatt wird vom Amt für Umweltschutz und Energie erstellt.