| 15. August 2022

Neuartiges Unterhaltskonzept für lärmarme Strassenbeläge

Philip Bürgisser, Tiefbauamt

Seit Jahren kommen auf Baselbieter Strassen lärmarme Beläge zum Einsatz. Diese Beläge verlieren jedoch kontinuierlich ihre Wirksamkeit und es kann zu Überschreitungen der Lärmgrenzwerte kommen. Das Tiefbauamt des Kantons Basel-Landschaft hat eine Methode entwickelt, um die Wirksamkeit wiederherzustellen. Dabei wird die oberste Schicht des Belags abgeschliffen und die Hohlräume, welche den Lärm mindern, werden wieder frei gelegt.

Der Kanton Basel-Landschaft setzt auf Kantonsstrassen im Innerortsbereich bereits seit rund zehn Jahren auf lärmarme Strassenbeläge. Die Wirksamkeit der Beläge lässt jedoch mit zunehmendem Alter nach. Dadurch kann es zu Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte kommen und der Belag muss ausgewechselt werden.

Das Tiefbauamt des Kantons Basel-Landschaft hat eine revolutionäre Methode entwickelt, um der schleichenden Abnahme der Lärmminderung entgegenzuwirken. Mittels Grinding, dem Abschleifen der obersten Belagsfläche, werden die Hohlräume des Belags wieder zugänglich gemacht. Diese Hohlräume sind verantwortlich für die Lärmminderung. Vor dem Grinding kommt die bereits bekannte Nassreinigung der Beläge zur Anwendung. Diese befreit die Hohlräume von Staub und Schmutz. Untersuchungen zeigen, dass die Kombination der beiden Methoden den Lärm erneut um bis zu drei Dezibel mindert.

Durch das neue Unterhaltskonzept kann die Lebensdauer der lärmarmen Beläge um mehrere Jahre verlängert werden. Die Einführung ist für die zweite Jahreshälfte 2023 vorgesehen und ist ein weiterer wichtiger Beitrag, um den Anteil an Bauabfällen zu reduzieren.

Durch Grinding werden die Hohlräume des Belags wieder zugänglich gemacht (Quelle: TBA)

Strassenlärm entsteht durch Abrollgeräusche
Der Strassenlärm wird hauptsächlich durch die Abrollgeräusche von Fahrzeugen verursacht. Gemäss dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) handelt es sich um die grösste Lärmquelle. In der Schweiz ist jede siebte und nachts jede achte Person von Verkehrslärm betroffen. Diese von Verkehrslärm betroffenen Menschen leben zu 90 Prozent in den Städten und Agglomerationen.

Die lärmarmen Beläge haben eine anfängliche Lärmminderung von mindestens drei Dezibel. Dies entspricht einer Halbierung des vorbeifahrenden Verkehrs. Werden die gesetzlich erlaubten Immissionswerte überschritten, müssen die Beläge ersetzt werden, auch wenn sie keine Schäden aufweisen.

Quelle: TBA