| 15. August 2022

Mehr Solaranlagen in ISOS-A-Gebieten ausserhalb der Kernzone möglich

Philippe Allemann, Amt für Raumplanung

Die geltenden Richtlinien zur Umsetzung von Solaranlagen in ISOS-A-Gebieten (Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung) ausserhalb der Kernzone wurden überprüft und angepasst. Neu können in mehr als Dreiviertel dieser Gebiete vereinfacht Solaranlagen bewilligt werden, sofern diese «genügend angepasst» sind. In den meisten übrigen Gebieten sind Solaranlagen schon heute bewilligungsfrei.

Regierungsrat Isaac Reber führt die Medienschaffenden am Medienanlass zum Thema Solaranlagen in ISOS-A-Gebieten ausserhalb der Kernzone ins Thema ein (Quelle: BUZ)

Im Baselbiet braucht es schon heute bei 93 Prozent der Dachflächen in Bau- und Landwirtschaftszonen keine Bewilligung für Solaranlagen. Eine einfache Meldung genügt. Bei den übrigen sieben Prozent der Dachflächen konnten bereits auf gut zwei Dritteln der Dachflächen «genügend angepasste» Solaranlagen bewilligt werden. Somit führte die bisherige Umsetzung der Bundesvorgaben nur in etwa zwei bis drei Prozent der Siedlungsfläche zu einer negativen Beantwortung eines Gesuchs. Mit den angepassten Richtlinien der Kantonalen Denkmalpflege wird dieser kleine Wert nochmals reduziert.

In Kernzonen sind Solaranlagen nach wie vor bewilligungspflichtig
(Quelle: BUZ)

Bewilligungspflichtig sind Solaranlagen prinzipiell in Kernzonen und Schutzzonen sowie bei durch Bund oder Kanton geschützten Bauten und Anlagen. Für die sogenannten ISOS-Gemeinden (rund ein Drittel aller Baselbieter Gemeinden) sind mit Kriterien festgelegte höhere Schutzziele einzuhalten. Das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) führt auch Gebiete auf, die ausserhalb der Kernzonen liegen. Für diese Gebiete hat die Denkmalpflege basierend auf den gesetzlichen Bestimmungen eine Lockerung der Kriterien erarbeitet. Neu können auf rund 77 Prozent dieser ISOS-A-Gebiete ausserhalb von Kernzonen Solaranlagen bewilligt werden, sofern diese optisch «genügend angepasst» sind. Der Schweizerische Fachverband für Sonnenenergie Swissolar erachtet den vorliegenden Ansatz mit der differenzierten Betrachtung der ISOS-Gebiete und die Kriterien als nachvollziehbar und sehr innovativ.

Ortsbildpfleger Philippe Allemann stellt den Medienschaffenden in Pratteln die neuen Richtlinien vor (Quelle: BUZ)

Die strengeren Kriterien gelten weiterhin für kantonal geschützte Objekte, ISOS-Gebiete sowie Baugruppen und Einzelelemente mit Erhaltungsziel A, sofern diese in Kernzonen liegen oder gemäss ISOS eine besondere Bedeutung aufweisen. Eigentümerschaften, für die es aufgrund der Abwägung von denkmalpflegerischen und umweltschützerischen Interessen nicht möglich ist, eine eigene Solaranlage zu installieren, können bei einem Stromanbieter Sonnenstrom kaufen. Die Stromproduktion ist nicht ortsgebunden und auf grossen Dächern einfacher, effizienter und wirtschaftlicher als in den historisch gewachsenen, kleinteiligen Ortskernen. Mit einer grösseren Anlage auf einem geeigneten Dach, beispielsweise einem Gewerbebau, kann pro eingesetztem Franken etwa doppelt so viel Strom produziert werden. Die Beteiligung an einer grösseren Anlage stellt daher aus ökologischer und ökonomischer Sicht oft eine klar sinnvollere Lösung dar.