| 30. September 2018

Kantonales Wanderwegnetz: Neusignalisation und Vandalismus

Doris Capaul, Amt für Raumplanung

Das kantonale Wanderwegnetz wird seit Frühjahr 2011 überprüft und neu signalisiert (die BUZ Nr. 89 vom März 2015 berichtete). Die Überprüfung ist nun abgeschlossen und die neuen Wanderwegnetze für die Wandergebiete Nord, Frenke und Süd wurden in die Anpassung 2018 des kantonalen Richtplans (KRIP) aufgenommen. Leider kommt es immer wieder zu Vandalenakten an den Wegweisern.

In der Vernehmlassung wurde das neue Wanderwegnetz bisher mehrheitlich positiv aufgenommen und die Umsetzung der Neusignalisation schreitet kontinuierlich voran; in diesem Jahr wird das Wandergebiet Gempen neu signalisiert.

Bis Ende Jahr 2017 wurde die Wanderweg-Signalisation durch Mitarbeitende eines externen Büros bewirtschaftet. Sie haben die Korrekturen und Ergänzungen am Wanderwegnetz vorgenommen, die Ziel- und Zeitangaben auf den gelben Wegweisern bestimmt und periodisch die Daten zur Darstellung im Geoportal des Kantons aufbereitet. Neu kann die Fachstelle für Fuss- und Wanderwege alle diese Arbeiten eigenständig mit Hilfe der Fachapplikation Langsamverkehr, die vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) entwickelt wurde, erledigen.

Der versprayte Wegweiser im Gebiet Hülftenschanz konnte nicht mehr gereinigt werden. (Quelle: ARP)

Ein leidiges Thema ist immer wieder der Vandalismus, der auch vor den gelben Wegweisern nicht Halt macht. Diesen Sommer mussten gleich zwei Fälle zur Kenntnis genommen werden. Bei einer Wanderweg-Verzweigung im Gebiet Hülftenschanz wurden die Wegweiser derart stark verschmiert und versprayt, dass eine Reinigung nicht mehr möglich war. Die Kosten für die Neusignalisation beliefen sich in diesem Fall auf rund 800 Franken. Im Gebiet Oberbölchen wurde gar der ganze Wegweiser aus der Verankerung gerissen und das Rohr und die Wegweiser verbogen. Die Kosten für die Reparatur sind noch nicht bekannt. Die Verursacher dieser Vandalenakte konnten leider, wie so oft, nicht eruiert werden. Deshalb müssen die Kosten vom Kanton durch den Budgetposten, der für die Wanderwege eingestellt ist, übernommen werden.