| 30. September 2018

Ampeln für Blinde sicher ausgestaltet

Daniel Suter, Tiefbauamt

Das Behindertengleichstellungsgesetz verpflichtet die Kantone, Massnahmen zu ergreifen, um die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu verhindern, zu verringern oder zu beseitigen. Dies gilt insbesondere für öffentlich zugängliche Bauten und Anlagen wie Strassen und Plätze sowie für Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs. Dazu gehören beispielsweise Haltestellen oder Bahnübergänge. Für den Bereich Signalisation des Tiefbauamtes bedeutet das, die Fussgängerampeln an den Kantonsstrassen hindernisfrei einzurichten. Zudem müssen die Bodenmarkierungen so gestaltet werden, dass sie auch sehbehinderten und blinden Menschen eine Orientierungshilfe bieten und deren Sicherheit und Selbständigkeit gewährleisten.

Heute sind rund 90 Prozent aller Lichtsignalanlagen an Fussgängerübergängen hindernisfrei ausgestaltet. Auslöser der konkreten Überlegungen, wie sich behindertengerechte Massnahmen in die Praxis umsetzen lassen, war die Tagesschule Münchenstein. Deren Verantwortliche haben sich an das Tiefbauamt gewandt mit dem Anliegen, ihren sehbehinderten Schülerinnen und Schülern einen sicheren Übergang über die Tramgeleise und auch über die stark befahrene Kantonsstrasse zu bieten. Begleitet von einem Mitarbeiter des Schweizerischen Blindenbundes ist aus der Anfangsidee ein eigentliches Pilotprojekt entstanden, das laufend den neuesten technischen Entwicklungen Rechnung trägt. 

Vom Drücker bis zur modernen KameraDie gelben Fussgängerdrücker mit ihrem runden roten Sensor in der Mitte gehören bereits zum täglichen Bild an den Ampeln. Um auch blinden oder sehbehinderten Personen ein sicheres Überqueren der Strasse zu ermöglichen, ist an der Unterseite des Kästchens ein Druckknopf angebracht. Dieser löst beim Betätigen einen Akustikton und die Grünphase aus. Vor allem aber ermöglicht er der behinderten Person zusätzliche drei Sekunden für das Überqueren der Strasse. Der Druckknopf lässt sich auch während der Nacht einschalten, denn die Anlagen laufen in der Regel nur bis 22.00 Uhr.

Unterseite mit Blindendrücker und Richtungspfeil. (Quelle: TBA)

Als zusätzliches Hilfsmittel für Blinde oder Sehbehinderte zeigt ein tastbarer Pfeil neben dem Druckknopf an der Unterseite des Drückers die Gehrichtung des Fussgängerüberganges an. Es ist geplant, den Pfeil zusätzlich mit dem Hinweis auf Mittelinseln auf dem Übergang zu ergänzen.

Die moderne Technik macht es möglich, die Anlagen mit Kameras auszurüsten, um die Fussgängerübergänge zu überwachen. Sie bilden eine eigentliche Rückfallebene und verlängern automatisch die Grünphase, sollten sich nach der vorgegebenen Minimalzeit noch Personen auf dem Fussgängerstreifen befinden. Dies kann nicht nur für Behinderte wichtig sein, sondern beispielsweise auch dann, wenn eine grössere Gruppe die Strasse überquert. Da die Kameras keine Bilder von Personen aufnehmen, sind keine speziellen Datenschutzmassnahmen notwendig.

Taktil-visuelle Markierungen
Blinde oder sehbehinderte Menschen orientieren sich für das Auffinden eines Fussgängerstreifens insbesondere taktil am Randabschluss zwischen Fussgängerbereich und Fahrbahn. Sie sind somit darauf angewiesen, die Lage eines Fussgängerstreifens am abgesenkten Fahrbandrand mit ihrem Tastsinn erkennen zu können. Die taktil-visuellen Markierungen (siehe Bild 3) werden vor allem dort eingesetzt, wo die baulichen Elemente und Strukturen nicht ausreichen, um als Hinweis auf durch Tasten nicht erkennbare Gefahrenbereiche zu dienen.

Taktile Markierung zum Ertasten eines LSA Masten. (Quelle: TBA)

Das Tiefbauamt bringt taktil-visuelle Markierungen insbesondere bei Fussgängerstreifen, Lichtsignalanlagen,Trottoirüberfahrten, Bushaltestellen und Bahnübergängen an. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen von Anpassungs-, Neubau- und Sanierungsprojekten. Dies gilt im Übrigen auch für die Massnahmen an den Ampeln. Aus heutiger Sicht wird es noch rund vier Jahre dauern, bis alle Anlagen umgerüstet sind. Selbstverständlich bleiben die Fachleute der Signalisation am Ball, um die sich laufend entwickelnde Technik zu berücksichtigen.