| 20. März 2019

Wie viele Parkplätze braucht der Mensch an seinem Wohnort?

Matin Huber, Amt für Raumplanung

Wenn es um das Auto geht, tun sich Fronten auf. Wenn es um Parkplätze geht, ebenfalls. Im Gegensatz zum Kanton Basel-Stadt, wo eine maximale Anzahl an Parkplätzen pro Wohnung festgelegt wird, verlangt der Kanton Basel-Landschaft mindestens einen Parkplatz pro Wohnung sowie 0.3 Besucherparkplätze. In den Augen von Landrätin Lotti Stokar (Grüne) sind das zu viele Parkplätze, da das Auto an Bedeutung verliere und immer mehr Haushalte autofrei seien. Stokar hat Ende 2012 eine Motion zu diesem Thema eingereicht. Das Amt für Raumplanung hat analysiert, inwieweit die Diskussionen zum Parkplatzbedarf objektiviert werden können.

Die Motion aus dem Jahr 2012 verlangte vom Regierungsrat auf gesetzlichem Weg die Möglichkeit zu schaffen, beim Vorliegen besonderer Verhältnisse auf Pflichtparkplätze für Bewohner ganz oder teilweise zu verzichten. Auf die Erhebung von Ersatzabgaben soll ebenfalls verzichtet werden.

Der Regierungsrat hat dazu eine Änderung des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vorgeschlagen, die er gleichzeitig aufgrund der stark divergierenden Haltungen zur Ablehnung empfahl. Er war aber bereit, die Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBV) im Sinne der vorgeschlagenen Lösung zu ändern. Dies beinhaltete im Wesentlichen, dass die Gemeinden unter gewissen Voraussetzungen die Mindestzahl der Parkplätze für Wohneinheiten autonom und ungeachtet der bestehenden Reduktionsfaktoren im Rahmen von Quartierplanungen reduzieren könnten. Besucherparkplätze sind davon ausgenommen. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass der Standort mit dem öffentlichen Verkehr gut erschlossen ist, ein entsprechendes Mobilitätsgutachten vorliegt, mit welchem sich die Machbarkeit und die Zweckmässigkeit der Reduktion nachweisen lässt. Ausserdem muss die Reduktion verbindlich im Quartierplanreglement festgelegt sein.

Gemeinden können unter gewissen Voraussetzungen die Mindestzahl der Parkplätze für Wohneinheiten autonom und ungeachtet der bestehenden Reduktionsfaktoren im Rahmen von Quartierplanungen reduzieren (Quelle: ARP).

Im Dezember 2016 wurde eine weitere Motion eingereicht. Im März 2017 wurde sie schliesslich überwiesen. Das Ziel der Motion ist es, die Kompetenz über den Mindestparkplatzbedarf der Gemeinde zu übertragen, sofern sie das möchte.

Vor diesem Hintergrund ist das Amt für Raumplanung der Frage nachgegangen, inwieweit die Diskussionen zum Parkplatzbedarf objektiviert werden und Zahlenmaterial zur Verfügung gestellt werden kann. Ist es tatsächlich so, dass Tiefgaragen in den stadtnahen Gemeinden teilweise halb leer stehen und somit am Bedarf vorbei gebaut wird? Das Zählen oder Zusammentragen von privaten Parkplätzen und die Untersuchung, wie viele Parkplätze tatsächlich benutzt werden, ist nicht möglich. Der Ansatz für eine Parkplatzbedarfsanalyse wurde vielmehr in den Daten der Motofahrzeugkontrolle gefunden. Darin ist die Anzahl an privaten Fahrzeugen nach Adresse ersichtlich. Mit dieser Georeferenzierung konnten die Fahrzeugdaten den Wohngebäuden zugeordnet und mit weiteren Gebäudedaten (Anzahl Wohnungen im Gebäude, Wohnungsgrösse, Anzahl Einwohnerinnen und Einwohner im Gebäude etc.) verknüpft werden. Eine Zuordnung der Fahrzeuge auf Ebene Wohnung war nicht möglich. Es wurden Durchschnittswerte auf Gebäudeebene ermittelt, die wiederum mit anderen räumlichen Daten (ÖV-Erschliessungsgüte, Raumtypen gemäss kantonalem Richtplan, Zonen gemäss kommunalem Nutzungsplan) verschnitten wurden.

Die Analyse ist in Form eines Berichts auf der Webseite des Amtes für Raumplanung abrufbar. Er zeigt auf, welchen Einfluss die verschiedenen Parameter wie ÖV-Erschliessungsgüte, Gebäudegrösse und Gebäudetyp, Wohnungsgrösse etc. auf den Fahrzeugbestand haben. Sozioökonomische Faktoren wurden nicht betrachtet. Sie werden aber teilweise über die Wohnungsgrösse gespiegelt. Auch mögliche Korrelationen mit dem Alter der Einwohnerinnen und Einwohner wurden nicht untersucht.

An dieser Stelle sollen die Haupterkenntnisse aus dem Bericht herausgegriffen werden:

Kantonal sind rund 1.04 Fahrzeuge pro Wohnung (oder Haushalt) bei der MFK angemeldet. Es sind jedoch statistisch gesehen deutliche Abweichungen von diesem Wert feststellbar.

Je besser die ÖV-Erschliessungsgüte ist, umso weniger Fahrzeuge pro Wohnung sind durchschnittlich bei der MFK angemeldet. Konkret: Bei einer guten ÖV-Erschliessung (A oder B) sinkt der Bestand auf 0.8 - 0.9 Fahrzeug pro Wohnung. Bei einer ÖV-Erschliessungsgüte C lassen sich statistisch gerade so viele Fahrzeuge pro Wohnung erkennen, wie es dem kantonalen Durchschnitt entspricht und bei einer schlechten ÖV-Erschliessungsgüte (D, E und keine), liegt der Fahrzeugbestand zwischen 1.2 und 1.4 Fahrzeuge pro Wohnung.

 

Quelle: ARP

Ein ähnliches Bild ergibt sich, wenn der Zusammenhang der Anzahl Fahrzeuge pro Wohnung mit der Zimmerzahl pro Wohnung korreliert wird. Je kleiner die Wohnung, umso weniger Fahrzeuge pro Wohnung sind gemeldet. Ein- bis Drei-Zimmerwohnungen weisen durchschnittlich lediglich 0.6 bis 0.8 Fahrzeuge pro Wohnung auf. Bei Villen mit neun und mehr Zimmern findet man fast 1.7 Fahrzeuge pro „Wohnung“.

Quelle: ARP

Diese „Extreme“ werden wieder geglättet, wenn sämtliche Fahrzeuge pro Wohnung nach Raumtyp betrachtet werden. Im Inneren Korridor können durchschnittlich gut 0.9 Fahrzeuge pro Wohnung ausgewiesen werden. Im ländlichen Raum sind es 1.3 Fahrzeuge pro Wohnung.

Quelle: ARP

Welche Bedeutung die Gebäudegrösse auf den Fahrzeugbesatz pro Wohnung hat, zeigt sich auch bei der Analyse der Quartierpläne mit Wohnnutzung. Hier geht die ÖV-Erschliessungsgüte als prägende Einflussgrösse hinter die Gebäude- bzw. Wohnungsgrösse zurück. Der Bericht auf der Webseite des ARP zeigt, dass eine starke Korrelation zwischen Gebäudegrösse und Wohnungsgrösse besteht. Erwähnenswert ist, dass bei guter ÖV-Erschliessungsgüte und Gebäuden mit einem hohen Anteil an eher kleinen Wohnungen die Anzahl Fahrzeuge im Durchschnitt auf 0.7 pro Wohnung sinkt.

Diese Erkenntnis ist für die Praxis relevant. Je nach ÖV-Erschliessungsqualität und Wohnungsmix kann bei Quartierplänen unter Umständen von einem „Selbstläufer“ gesprochen werden, wenn es darum geht, die Mindestanzahl an Parkplätzen zu reduzieren. Im optimalen Fall sind 0.7 Parkplätze und 0.3 Besucherparkplätze ohne grössere zusätzliche flankierende Massnahmen möglich. Eine weitere Reduktion der Parkplätze müsste seitens der Gemeinden mit flankierenden Massnahmen gestützt werden. Der Wohnungsmix sollte im Rahmen von Quartierplanungen ebenfalls besondere Beachtung erhalten.