| 20. März 2019

Arbeitshilfe für die Ausscheidung des Gewässerraums

Laura Chavanne, Amt für Raumplanung

Mit der kürzlich beschlossenen Änderung des Raumplanungs- und Baugesetzes sind ab dem 1. April 2019 die Gemeinden für die Ausscheidung des sogenannten Gewässerraums innerhalb der Bauzonen zuständig. Der Gewässerraum ist ein Korridor entlang von Gewässern, welcher verhindert, dass die Ufer und die gewässernahen Bereiche intensiv genutzt und weiter zugebaut werden.

Die Gewässerraumausscheidung soll dazu beitragen, dass die Gewässer wieder naturnaher gestaltet werden und ihre natürlichen Funktionen erfüllen können. Zudem werden die für den Hochwasserschutz und für die Gewährleistung von Gewässernutzungen (z.B. Wasserkraft) erforderlichen Flächen gesichert.

Das Amt für Raumplanung hat in Zusammenarbeit mit dem Verband Basellandschaftlicher Gemeinden und drei Baselbieter Planungsbüros eine Arbeitshilfe erarbeitet, welche aufzeigt, wie die Gemeinden die Vorgaben der Gewässerschutzgesetzgebung des Bundes in ihrer Nutzungsplanung korrekt und zweckmässig umsetzen können. Die Arbeitshilfe Gewässerraum sowie weitere Informationen zur Gewässerraumausscheidung im Kanton finden Sie auf der Webseite des Amts für Raumplanung

Am 28. März 2019, um 17.30 Uhr informiert das Amt für Raumplanung die Gemeinden, Planungsbüros sowie weitere Interessierte über den Gewässerraum und die kantonale Arbeitshilfe. Dieser Anlass findet imFHNW Campus in Muttenz statt.

Eingeschränkte Breitenvariabilität des Orisbach beim Restaurant Farnsburg, Liestal. Ein naturnahes Gewässer weist eine ausgeprägte Breitenvariabilität auf, verbaute und damit «kanalisierte» Fliessgewässer weisen hingegen eine eingeschränkte oder keine Breitenvariabilität auf (Quelle: ARP).