| 31. März 2017

DER GEWÄSSERRAUM: TRENNUNG ZWISCHEN LANDWIRTSCHAFT UND FLIESSGEWÄSSER

Nicole Lotz, Amt für Raumplanung

DIE GEWÄSSER IN DER SCHWEIZ SIND ZU EINEM GROSSEN TEIL VERBAUT, EINGEDOLT ODER DURCH INTENSIVE NUTZUNG STARK BEEINTRÄCHTIGT. DIE KANTONE SIND VERPFLICHTET, DEN GEWÄSSERRAUM BIS ENDE 2018 FESTZULEGEN UND IN DER KANTONALEN RICHT- UND NUTZUNGSPLANUNG ZU BERÜCKSICHTIGEN. DIE UMSETZUNG STARTETE MIT DEM PILOTPROJEKT „LOS 1“ MIT INSGESAMT 18 GEMEINDEN AUS DEN FRENKENTÄLERN IM JANUAR 2016 UND WURDE IM FEBRUAR 2017 ABGESCHLOSSEN.

Das Hauptziel der Gewässerraumausscheidung ist es, den Gewässern wieder genügend Raum für die Erfüllung ihrer natürlichen Funktionen zu geben. Dazu gehören unter anderem das Verarbeiten und Abführen von Hochwasser und Geschiebe (Hochwasserschutz), die Selbstreinigung dank biologischer Aktivität und die Sicherung der Trinkwasserversorgung durch Grundwasseranreicherung. Die Gewässer sind indirekt für die Qualität des Trinkwassers verantwortlich. Weiter bilden sie wichtige Vernetzungsstrukturen, sogenannte Korridore, für heimische Tier- und Pflanzenarten.

Der Gewässerraum bildet einen Puffer zwischen den Gewässern und den landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen. Die Fläche innerhalb des Gewässerraumes darf landwirtschaftlich genutzt werden, sofern sie extensiv gemäss den Anforderungen der Direktzahlungsverordnung bewirtschaftet wird. Verboten ist das Düngen und Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln. Dadurch soll der Nähr- und Schadstoffeintrag (Dünger & Pestizide) in die Gewässer verringert werden. 

Die topographischen Gegebenheiten lassen erkennen, wo sich der Bach als offenes Fliessgewässer bewegt hat. (Quelle: ARP)

Die Umsetzung der kantonalen Nutzungspläne Gewässerraum wird in fünf Losen vollzogen, da eine gleichzeitige Ausscheidung des Gewässerraumes für alle 86 Gemeinden im Kanton Basel-Landschaft nicht möglich gewesen wäre. Die Gemeinden werden aufgrund ihrer regionalen Handlungsräume sowie in Abhängigkeit der Einzugsgebiete der Fliessgewässer den jeweiligen Losen zugeteilt. Mit insgesamt 18 Gemeinden aus den Frenkentälern stellt das Los 1-Frenkentäler das Pilotprojekt in der Umsetzung der Nutzungspläne Gewässerraum dar. Die Planung von Los 1 begann im Januar 2016 und wurde im Februar 2017 abgeschlossen.

Insgesamt wurden für Los 1- Frenkentäler 56 Einsprachen von Grundeigentümer/innen, Gemeinden und Verbänden eingereicht. Im Verhältnis zu den rund 1‘200 betroffenen Eigentümern/innen ist das eine geringe Anzahl. Die grössten Bedenken bestanden darin, dass die Ausscheidung des Gewässerraumes für die Landwirte einen betrieblichen Mehraufwand nach sich ziehen würde, während der Verzicht auf Düngen und das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln in der Regel kein Problem darstellte und akzeptiert wurde. 

Mit den Einsprechenden wurde eine Verständigungsverhandlung geführt. Die Begehung vor Ort half, diverse Unstimmigkeiten im Gewässernetz zu erfassen. Nach den Verständigungsverhandlung wurden rund zwei Drittel der Einsprachen zurückgezogen. Die unerledigten Einsprachen werden vom Regierungsrat voraussichtlich Mitte Februar behandelt.

Auch die versteckten Gewässer wurden entdeckt. Teilweise eingedoltes Gallmattbächli in Hölstein. (Quelle: ARP)

Das Pilotprojekt Los 1 warf trotz guter Planung und Vorbereitung viele neue Aspekte und Fragen auf. Die durch das Los 1 gewonnenen Erfahrungen und Informationen werden in der Planung der weiteren Lose einfliessen. Als nächstes wird der Gewässerraum im Oberbaselbiet ausgeschieden (Los 2- Oberbaselbiet). Die Vorbereitungen haben bereits begonnen.