| 30. Juni 2018

Gepflegte Gewässer können Gewitterschäden verhindern

Rolf Mosimann, Tiefbauamt

Die Gewitterereignisse vom Juni 2016 haben in Teilen des Kantons Basel-Landschaft grossen Schäden an Gebäuden, Kulturen und Infrastrukturen verursacht. Die grossen Niederschlagsmengen, welche in kurzer Zeit gefallen sind, konnten von den kleineren Bächen und Entwässerungssystemen nicht mehr schadlos abgeführt werden. Um Hochwasserschäden vorzubeugen ist es zentral, die Wälder und Ufergehölze zu pflegen und die Gewässer von Schwemmholz zu befreien.

Bei der Ursachenanalyse und den Instandstellungsarbeiten an den Gewässern wurde festgestellt, dass nicht alleine die grossen Niederschlagsmengen Ursache für Schäden an Gebäuden, Kulturen und Infrastrukturen waren. Vielmehr wurden unzählige Durchlässe, Geschiebesammler, Überfahrten und Brücken bei den Ereignissen durch Schwemmholz verstopft und verursachten so grosse Rückstaus und Materialauflandungen in den Bächen, sodass diese über die Ufer traten.

Röserenbach in Liestal: nach Gewitter im Juni 2016 (Quelle: TBA)

Um diese Hochwasserschäden in Zukunft zu minimieren, sensibilisiert das Tiefbauamt (TBA) die Waldbesitzer und die Uferanstösser darauf, der Pflege der Wälder und Ufergehölze sowie der Reinigung der Gewässer die nötige Beachtung zu schenken. Speziell sollte darauf geachtet werden, dass Astmaterial, Sturm-, Fall- oder Schwemmholz aus dem Abflussprofil des Gewässers entfernt wird. Im Gerinne liegendes Schwemmholz beeinflusst auch den Feststofftransport. In Wildbächen könnte nach dem Bruch einer solchen Verklausung (Verschluss durch Treibgut) ein Murgang entstehen. Das TBA empfiehlt auch zu prüfen, ob nicht mehr benötigte land- und forstwirtschaftliche Überfahrten zurückgebaut werden können. Mit diesen präventiven Massnahmen würden etliche Schäden mit den entsprechenden Folgekosten für die Einwohner- und Bürgergemeinden sowie für Private verhindert.

Viel Treibholz im Buechholdenbächli in Lausen im Juni 2016(Quelle: TBA)

Um die Gewässer rein zu halten, müssen Unrat, Geschwemmsel und angeschwemmte Bäume regelmässig entfernt werden. Einlaufrechen während Hochwasserereignissen müssen unbedingt freigehalten werden. Zuständig dafür sind, gemäss Gesetz über den Wasserbau und die Nutzung der Gewässer, die Einwohnergemeinden. Diese können die Kosten der Reinigung oder Teile davon den Anstossenden für die Entfernung und Entsorgung von Unrat und den Nutzniessenden für die Säuberung der Einlaufrechen von Dolen überwälzen.

Damit der Kanton seinen gesetzlichen Auftrag für den Sohlenunterhalt in den öffentlichen Gewässern wahrnehmen kann, muss der Zugang zu den Bachläufen gewährleistet bleiben. Nur so ist es möglich, dass Auflandungen entfernt und allenfalls weitere Massnahmen zum Hochwasserschutz realisiert werden können. Es muss so viel Ufergehölz entfernen werden, damit die Mitarbeitenden des TBA gut an das Gewässer ran kommen, um allfällige Unterhaltsarbeiten auszuführen.

Nästelbächli Zunzgen Geschiebesammler (Quelle: TBA)

Pflegeeingriffe im Ufergehölz sind bewilligungspflichtig und sollten im Winter erfolgen. Im Kanton wird ein abwechslungsreiches Ufergehölz angestrebt. Die Eingriffe werden deshalb nach der Drittels Methode ausgeführt. Das heisst, ein Drittel wird ganz entfernt, ein Drittel wird jeweils ausgelichtet und ein Drittel wird stehen gelassen. Arbeiten im Wald unterstehen der Waldgesetzgebung und sind vorgängig mit dem zuständigen Revierförster der Gemeinde abzusprechen.