| 31. Juli 2017

LAUFEN RÜSTET SICH GEGEN HOCHWASSER

Philipp Meyer, Tiefbauamt

DIE ÜBERSCHWEMMUNG IM JAHR 2007 HAT IM STEDTLI UND IN ALLEN BIRSNAHEN LAUFNER QUARTIEREN ZU GROSSEN SCHÄDEN GEFÜHRT. NACH AUFWÄNDIGEN ANALYSE- UND KONZEPTARBEITEN IST DAS PROJEKT „STADT LAUFEN – HOCHWASSERSCHUTZ BIRS“ NUN REIF FÜR DIE BEWILLIGUNGSPHASE. DIE ÖFFENTLICHE MITWIRKUNG DAZU LIEF VOM 22. MÄRZ BIS ZUM 28. APRIL 2017.

Heute ist das Fassungsvermögen der Birs an vielen Stellen im Laufner Siedlungsgebiet zu klein und die Gefahr einer Stauung durch Treibholz an den Brücken trotz bestehender Schutzbauten zu gross. Dieses Schutzdefizit soll mit dem kantonalen Projekt „Stadt Laufen – Hochwasserschutz Birs“ in den nächsten Jahren korrigiert werden. Die Massnahmen erstrecken sich über das gesamte Siedlungsgebiet der Stadt Laufen. Mit einem Baubeginn ist frühestens im Jahr 2019 zu rechnen.

Wasser wird neu vollständig durchgeleitet
Das Projekt in Laufen ist auf Durchleitung ausgerichtet. Ankommendes Wasser soll sicher und vollständig in seinem Bett durch die Siedlung hindurchgeführt werden. Dafür sind an unterschiedlichen Stellen unterschiedliche bauliche Massnahmen notwendig, welche die Kapazität der Birs erhöhen und ihre Fliessgeschwindigkeit regulieren: Vertiefen des Flussbetts (Eintiefung), Verbreitern der Birs (Aufweitung) und/oder Erhöhen der Ufer. 

Als weitere Schritte sind Neu- und Umbauten an vier Brücken über die Birs notwendig: Werkleitungsbrücke, Wasserfallpasserelle, Naubrücke und Norimattpasserelle. Während sich die beiden letzteren dem neuen Flussraum anpassen müssen, geht es bei den Werkleitungen und am Wasserfall darum, die Bauten anzuheben, damit sich das Treibholz nicht mehr verkeilen kann. Heute besteht an diesen Stellen je ein Nadelöhr, ohne dessen Beseitigung die anderen Schutzmassnahmen wirkungslos bleiben. Die Massnahmen erstrecken sich auf rund 3,5 Kilometer Flusslänge (ca. 7,0 Kilometer Uferlänge) und damit über das gesamte Siedlungsgebiet der Stadt Laufen. Einzelne bauliche Eingriffe betreffen auch die Lützel, das Ziegelschürbächli, den Wahlenbach und den Diebach, um den Rückstau durch die Birs bei einem Hochwasser aufnehmen zu können.

Norimatt vorher und nachher: Im Projektabschnitt Nau / Norimatt finden die offensichtlichsten Eingriffe statt, die den Charakter der Birs in diesem Streckenabschnitt völlig verändern.(Quelle: TBA)

Laufen gewinnt an Sicherheit, Lebendigkeit, Wert und Perspektiven Hochwasser- und Umweltschutz gehen in diesem Projekt Hand in Hand. Das Bauprojekt wird durch eine Umweltverträglichkeitsprüfung beurteilt. Während der Realisierung bleiben die Eingriffe in das Flussbett geringfügig, sodass das Ökosystem Birs kaum beeinträchtigt wird. Insbesondere die Aufweitung der Birs im Abschnitt Nau/Norimatt führt zu einer ökologischen Aufwertung des Flussraums. Indem vom Ufer aus kleine Dämme (Buhnen) in den Fluss gebaut werden oder Baumstämme im Wasser liegen und aus ihm herausragen (Raubäume), entsteht eine vielfältige Flussstruktur. Die landschaftliche Attraktivität belebt das Erscheinungsbild des Flussraums und schafft für die Bevölkerung einen attraktiven Erholungsraum. Etliche Zonen auf Laufner Gebiet werden nicht oder kaum mehr dem Risiko einer Überflutung ausgesetzt sein. Bestehende Bauauflagen (zum Beispiel Bestimmungen zum Erhöhen von Hauseingängen) können deshalb gelockert werden. Auch in dieser Hinsicht erwächst der Stadt ein Nutzen durch die Investition des Projekts in die Laufner Infrastruktur.

Die durch das Jahrhunderthochwasser vom Jahr 2007 angerichteten Schäden waren gross. (Quelle: TBA)

Schutz vor einem 100-jährlichen Hochwasser 
Aufgabe des Hochwasserschutzes (auch gemäss Bundesrichtlinien) ist es, eine Wassermenge sicher durch das gesamte Stadtgebiet zu leiten, wie sie durchschnittlich ein Mal pro 100 Jahre auftritt (HQ100 mit 335 m3/Sek.). Aber auch dann wird die Birs nach Umsetzung der Massnahmen noch nicht randvoll sein. Erst bei einer Wassermenge von 400 m3/Sek. (HQ300), die deutlich grösser ist als jene beim Jahrhunderthochwasser von 2007, würde sie im Siedlungsgebiet überlaufen. Der neue Hochwasserschutz ist robust genug, um die Schäden auch bei einer solchen Überlast tief zu halten. Die Projektkosten müssen kleiner sein als die Schadensumme bei einem 100-jährlichen Hochwasser. Im Jahr 2007 belief sich der Schaden auf rund 60 Mio. Franken.

Finanzierung weitgehend über Bund und Kanton 
Die Gesamtkosten für den Hochwasserschutz betragen insgesamt 36,9 Mio. Franken. An dieser Summe beteiligt sich der Bund zu 35 Prozent. Die restlichen rund 24 Mio. Franken verteilen sich laut kantonalem Wasserbaugesetz zu 80 Prozent auf den Kanton und zu 20 Prozent auf die Anstösser. Als Anstösser gelten jene Grundeigentümer, deren Parzellen an das Gewässer grenzen. Pro Laufmeter Uferstrecke ergibt sich ein Anstösserbeitrag von rund 700 Franken. Die Anstösser haben die Möglichkeit, den Uferstreifen ihrer Parzelle an den Kanton abzutreten, was sie von der Beitragspflicht und der Pflicht zum Unterhalt des Ufers entbinden würde. Von dieser Möglichkeit haben bereits einige Grundeigentümer Gebrauch gemacht.

Die weiteren Kosten von 11 Mio. Franken für die Anpassung von Brücken und Werkleitungen tragen gemäss Paragraph 26 des Wasserbaugesetzes zu 100 Prozent die Eigentümer dieser Anlagen.