Titelbild: Der Baustoffkreislauf soll in der Region etabliert werden

Liebe Leserin, lieber Leser

Frühlingszeit ist Wanderzeit: Überall spriesst und blüht es und die Luft verströmt einen lieblichen Duft. Im Baselbiet lockte die Bluescht bereits Anfang April die Kirschblütenfans aufs Land. Was gibt es schöneres als nach der dunklen Jahreszeit wieder Sonne auf der Haut zu spüren und die Schönheit der Natur zu geniessen.

In der vorliegenden BUZ geht es ebenfalls um die Baselbieter Gefilde. Um naturnahe Landschaften und Erholungsgebiete zu erhalten, hat das Amt für Raumplanung vor kurzem eine «kantonale Landschaftskonzeption» erarbeitet. Sie legt Ziele für die Erhaltung und Weiterentwicklung der Landschaften fest und zeigt, wie diese erreicht werden können.

Bauabfälle machen gut vier Fünftel der gesamten Abfallmenge der Schweiz aus. Ein grosser Teil dieser Abfallmenge könnte verwertet werden, denn auch der Ressourcenbedarf der Bauwirtschaft ist hoch. Der Kanton Basel-Landschaft hat ein Massnahmenpaket beschlossen, das den Baustoffkreislauf in der Region etablieren soll. Mehr dazu finden Sie in dieser BUZ-Ausgabe.

Die Digitalisierung macht auch vor Kläranlagen nicht Halt – und das ist gut so. Lesen Sie nach, wie das Amt für Industrielle Betriebe dank einer neuen Software alle Arbeitsschritte effizienter und übersichtlicher erledigen kann und für viele Aufgaben nur ein Handy benötigt.

Haben Sie sich schon einmal gefragt, wie die Luftqualität genau gemessen wird? In dieser BUZ erfahren Sie, wie das Messnetzt des Lufthygieneamts beider Basel funktioniert und weshalb sich die Luftqualität in den letzten 30 Jahren deutlich verbessert hat.

Die Naubrücke in Laufen wird ersetzt und verlängert. Nachdem der Kanton Basel-Landschaft 2019 das Spilag-Areal erworben hatte, ergab sich die Chance, anstelle eines Ersatzneubaus die Brücke an einen anderen Standort zu verlegen. Einen Bericht über den aktuellen Stand des Projekts finden Sie in dieser Ausgabe.

Wie auch immer Sie die prachtvolle Frühlingszeit auskosten – ob auf ländlichen Spaziergängen oder beim gemütlichen Grillieren im Garten – geniessen Sie das Erwachen der Natur. Ich wünsche Ihnen gute Unterhaltung beim Lesen der BUZ.

Catia Allemann, Leitung Redaktion BUZ

| 26. April 2024

Liebe Leserin, lieber Leser

Frühlingszeit ist Wanderzeit: Überall spriesst und blüht es und die Luft verströmt einen lieblichen Duft. Im Baselbiet lockte die Bluescht bereits Anfang April die Kirschblütenfans aufs Land. Was gibt es schöneres als nach der dunklen Jahreszeit wieder Sonne auf der Haut zu spüren und die Schönheit der Natur zu geniessen.

In der vorliegenden BUZ geht es ebenfalls um die Baselbieter Gefilde. Um naturnahe Landschaften und Erholungsgebiete zu erhalten, hat das Amt für Raumplanung vor kurzem eine «kantonale Landschaftskonzeption» erarbeitet. Sie legt Ziele für die Erhaltung und Weiterentwicklung der Landschaften fest und zeigt, wie diese erreicht werden können.

Bauabfälle machen gut vier Fünftel der gesamten Abfallmenge der Schweiz aus. Ein grosser Teil dieser Abfallmenge könnte verwertet werden, denn auch der Ressourcenbedarf der Bauwirtschaft ist hoch. Der Kanton Basel-Landschaft hat ein Massnahmenpaket beschlossen, das den Baustoffkreislauf in der Region etablieren soll. Mehr dazu finden Sie in dieser BUZ-Ausgabe.

Die Digitalisierung macht auch vor Kläranlagen nicht Halt – und das ist gut so. Lesen Sie nach, wie das Amt für Industrielle Betriebe dank einer neuen Software alle Arbeitsschritte effizienter und übersichtlicher erledigen kann und für viele Aufgaben nur ein Handy benötigt.

Haben Sie sich schon einmal gefragt, wie die Luftqualität genau gemessen wird? In dieser BUZ erfahren Sie, wie das Messnetzt des Lufthygieneamts beider Basel funktioniert und weshalb sich die Luftqualität in den letzten 30 Jahren deutlich verbessert hat.

Die Naubrücke in Laufen wird ersetzt und verlängert. Nachdem der Kanton Basel-Landschaft 2019 das Spilag-Areal erworben hatte, ergab sich die Chance, anstelle eines Ersatzneubaus die Brücke an einen anderen Standort zu verlegen. Einen Bericht über den aktuellen Stand des Projekts finden Sie in dieser Ausgabe.

Wie auch immer Sie die prachtvolle Frühlingszeit auskosten – ob auf ländlichen Spaziergängen oder beim gemütlichen Grillieren im Garten – geniessen Sie das Erwachen der Natur. Ich wünsche Ihnen gute Unterhaltung beim Lesen der BUZ.

Catia Allemann, Leitung Redaktion BUZ

Amt für Raumplanung | 26. April 2024

Landschaften erhalten und weiterentwickeln

Laura Chavanne, Amt für Raumplanung

Kantone und Gemeinden haben die herausfordernde Aufgabe, die Landschaft zu schonen, für die Erhaltung von naturnahen Landschaften und Erholungsgebieten zu sorgen sowie die Umsetzung von Bundesinventaren zu unterstützen. Der Umgang mit diesen Herausforderungen erfordert eine konsistente fachliche Grundlage für den Bereich Landschaft. Weil bisher eine übergeordnete gesamträumliche Landschaftsgrundlage fehlte, hat das Amt für Raumplanung zusammen mit der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion eine «kantonale Landschaftskonzeption» erarbeitet.

Das kleinteilige Wald-Offenland Mosaik im Faltenjura wird stellenweise durch Felsformationen, wie hier der Ankenballen, «durchbrochen» (Quelle: ARP)

Die Baselbieter Landschaften und deren typischen Charakter waren bisher fachlich nicht flächendeckend erfasst. Das Amt für Raumplanung hat in Zusammenarbeit mit der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion. Diese Lücke mit der Erarbeitung einer Landschaftskonzeption geschlossen. Zentraler Inhalt ist die Beschreibung der unterschiedlichen Landschaftstypen und ihrer Merkmale. Der Regierungsrat hat die «Typologie der Baselbieter Landschaften» im Dezember 2023 zur Kenntnis genommen. 

Die Landschaftskonzeption legt Ziele für die Erhaltung und Weiterentwicklung der Landschaften fest und zeigt, wie die Ziele erreicht werden können. Innerhalb der kantonalen Verwaltung sind zahlreiche Fachstellen in verschiedenen Ämtern und Direktionen mit landschaftsrelevanten Vollzugsaufgaben betraut. Damit die Ziele erreicht und Synergien optimal genutzt werden können, braucht es das konsistente Handeln aller Behörden. Deshalb werden insbesondere auch Stossrichtungen für eine kohärente kantonale Landschaftspolitik formuliert. Die Ergebnisse fliessen zudem im Rahmen der anstehenden Gesamtrevision in den kantonalen Richtplan ein.

Die Baselbieter Landschaften sind sehr vielfältig. Im Faltenjura prägt beispielsweise das kleinteilige Mosaik aus bewaldeten Hügelzügen und Offenlandflächen in den zwischenliegenden sanften Geländemulden das Landschaftsbild. Die Hochflächen im Tafeljura zeichnen sich durch ihre offene Weite aus. Teilweise beherbergen die Landschaften eine Vielzahl von Nutzungsmustern und Landschaftselementen wie Obstwiesen, Rebberge oder Hecken. Die stadtnahen Landschaften bestehen hauptsächlich aus Siedlungsflächen mit unterschiedlichen Quartierstrukturen.

Um den historischen Kern von Liestal haben sich unterschiedlich strukturierte Quartiere entwickelt (Quelle: ARP)

All diese Landschaften sind das Ergebnis von natürlichen Prozessen und menschlichen Nutzungen, die sie über Jahrtausende geformt und gestaltet haben. Noch heute wirken sich unsere Tätigkeiten unmittelbar auf die Gestalt der Landschaften aus – und diese wirkt sich wiederum mit ihrer Charakteristik und Ausstrahlung auf unsere Wahrnehmung aus. Die verschiedenen Landschaften sind somit nicht nur geografische Räume, sondern auch Lebensräume sowie ökologische und wirtschaftliche Ressourcen.

Wegen der intensiven Nutzung insbesondere durch Bautätigkeit stehen die Baselbieter Landschaften aber unter Druck: Regionaltypische Elemente, kulturelles Erbe und natürliche Lebensräume verschwinden immer mehr. Dadurch ist die Vielfalt der über lange Zeit gewachsenen Landschaften bedroht. Um ihre Vielfalt und Schönheit zu erhalten, braucht es zunächst ein Bewusstsein für die landschaftlichen Qualitäten und ihre charakteristischen Elemente.

Die Broschüre Typologie der Baselbieter Landschaften kann unter diesem QR-Code heruntergeladen werden.

Baselland auf dem Weg zum Baustoffkreislauf

Dominic Utinger, Amt für Umweltschutz und Energie

Bauabfälle machen gut vier Fünftel der gesamten Abfallmenge der Schweiz aus. Ein grosser Anteil dieser Abfallmenge könnte grundsätzlich verwertet werden. Gleichzeitig ist auch der Ressourcenbedarf der Bauwirtschaft hoch. Es liegt also auf der Hand, den Stoffkreislauf möglichst zu schliessen. Dennoch hat sich der Baustoffkreislauf noch nicht wirklich durchsetzen können. Die Gründe dafür sind vielfältig. Die Defizite wurden durch die eingesetzte Taskforce Baustoffkreislauf aber erkannt und der Kanton Basel-Landschaft hat bereits ein Massnahmenpaket beschlossen, durch welches ein Baustoffkreislauf in der Region etabliert werden soll: Dazu gehören die 2023 eingeführte Rückbaubewilligung oder die schweizweit erstmalig eingeführte Deponieabgabe, welche im Bedarfsfall helfen soll, den Kreislauf zu steuern. 

Einleitung     
Die Abfallwirtschaft in der Schweiz hat sich im Verlauf der letzten rund 50 Jahre massiv verändert und weiterentwickelt. Heute verfügt die Schweiz über eine gut eingespielte Abfallwirtschaft, und die professionelle Behandlung von Abfällen hat sich als allgemeiner Standard etabliert. Trotz dieser guten Ausgangslage stehen in der Abfallwirtschaft grosse Herausforderungen an, vor allem im Umgang mit unseren Ressourcen. Die Abfallwirtschaft muss sich von einem linearen und entsorgungsorientierten System zu einer nachhaltigen Kreislauf- und Ressourcenwirtschaft entwickeln. Dies gilt nicht nur aber speziell für den Bereich der Bauabfälle. In einer Kreislaufwirtschaft werden Produkte, Güter und Rohstoffe durch Wiederverwenden, Reparieren, Aufbereiten und Verwerten (Recycling) so lange wie möglich hochwertig im Stoffkreislauf gehalten.

Das Verwertungspotenzial von mineralischen Bauabfällen und Rückbaustoffen – dem grössten Abfallstrom der Schweiz – ist gross, und der Ressourcenbedarf der Bauwirtschaft ist hoch. Durch die Aufbereitung von mineralischen Bauabfällen zu Recycling-Baustoffen und durch die Gewinnung von verwertbaren Anteilen wie Sand und Kies aus unverschmutztem und verschmutztem Aushubmaterial können Primärrohstoffe ersetzt und damit Ressourcen geschont werden. Vermehrt spielt auch die Wiederverwendung von Bauteilen (re-use) eine Rolle. Dadurch können Eingriffe in Natur und Landschaft reduziert werden, da der Landverbrauch für die Gewinnung von Kies verringert und das vorhandene Deponievolumen geschont werden.

Beim Rückbau von Gebäuden und Infrastrukturbauwerken fallen Bauabfälle an, die verwertet werden können. Das Bild zeigt den Rückbau des Bahnhofgebäudes in Liestal im Oktober 2022 (Quelle: AUE)

Herausforderungen
Das grosse Potenzial des Baustoffkreislaufs wird in der Region Basel und in vielen Regionen der Schweiz noch zu wenig genutzt. Die Gründe für die aktuelle Situation sind vielfältig, wie die folgende Auflistung zeigt:

  • Einen bedeutenden Aspekt stellen die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen dar. Einerseits wird Deponieraum zu günstigen Konditionen angeboten. Andererseits sind die Preise für Primärrohstoffe wie Kies ab Wand (Kiesgruben) aus dem grenznahen Ausland tief. Die Abfallwirtschaft ist sehr preissensitiv, und die Verfügbarkeit von günstigen Primärrohstoffen und Entsorgungsmöglichkeiten erschwert die Etablierung eines Baustoffkreislaufs.
  • Die Nutzung von bestehenden Bauwerken als Rohstofflager (neudeutsch als urban mining bezeichnet) ist anspruchsvoll und aufwändig. Der Prozess umfasst die Schadstoffermittlung, die Schadstoffentfernung vor dem Rückbau, die Bau- und Rückbauarbeiten sowie die eigentliche Aufbereitung der verwertbaren Bauabfälle zu hochwertigen Recycling-Baustoffen. Massgebend für diesen Prozess ist das Entsorgungskonzept, in dem die Verwertungs- und Entsorgungswege je nach Abfallfraktion und je nach enthaltenen Schad- und Störstoffen festgelegt werden.
  • Zudem sind die Einsatzmöglichkeiten von Recycling-Baustoffen bei Planern und Bauherren zu wenig bekannt. Bauen mit diesen Baustoffen ist nicht etabliert und die Vorgaben zum nachhaltigen Bauen werden noch zu wenig konsequent umgesetzt.
  • Nicht zuletzt haben Recycling-Baustoffe ein Imageproblem und kämpfen gegen unbegründete Vorbehalte bezüglich Qualität und Preis.

Summa summarum zeigen diese Punkte auf, dass zur Etablierung eines Baustoffkreislaufs in der Region Basel an verschiedenen Stellen angesetzt werden muss. Die aktuellen Herausforderungen können nicht mit einer punktuellen Massnahme behoben werden. Vielmehr geht es um die Schaffung von Rahmenbedingungen, die den Baustoffkreislauf insgesamt begünstigen.

Die Bandbreite an unverschmutzten und verschmutzen Bauabfällen aus dem Hoch- und Tiefbau ist gross. Die Abbildung zeigt schematisch die bedeutendsten mineralischen Bauabfälle (Quelle: AUE)

Es gilt aber auch zu bedenken, dass bei weitem nicht alle anfallenden Bauabfälle zu hochwertigen Recycling-Baustoffen aufbereitet werden können. Konsequenterweise gehören deshalb auch Deponien als unverzichtbares Element zu einem Baustoffkreislauf. Es wäre somit ein folgenreicher Fehlschluss, mit dem Verzicht auf die raumplanerische Festlegung von weiterem Deponievolumen die Recycling-Baustoffe fördern zu wollen. Dies würde nur die Entsorgungssicherheit in der Wirtschaftsregion Basel gefährden. Deponien stellen aber einen grossen Eingriff in die Natur und Landschaft dar. Es muss deshalb sichergestellt werden, dass mit Deponieraum sorgsam umgegangen wird und keine verwertbaren Abfälle deponiert werden. Der sorgsame Umgang umfasst dabei auch zeitgemässe Betreibermodelle und Tarifstrukturen.

Der Weg des Kantons in Richtung Baustoffkreislauf
In einer Welt mit endlichen Ressourcen haben lineare Wirtschaftssysteme keine Zukunft. Dies gilt aufgrund der grossen Abfallmengen speziell auch für die Bauwirtschaft. Die vorhandenen Herausforderungen wurden erkannt und der Weg in Richtung Baustoffkreislauf wurde eingeschlagen.

Die Regierungen der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt haben im Dezember 2017 das partnerschaftliche Geschäft «Abfallplanung Basel-Landschaft und Basel-Stadt 2017» genehmigt. Schwerpunktthemen dieser bikantonalen Abfallplanung bilden die verstärkte Verwertung von Bauabfällen und dabei auch die Vorbildfunktion der Kantone sowie die Sicherstellung der Entsorgungssicherheit im Bereich der Deponien.

Zur Umsetzung der Ziele der Abfallplanung 2017 hat die Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD) im 2018 die Taskforce «Baustoffkreislauf Regio Basel» initiiert. Zusammen mit dem Kanton Basel-Stadt und den Branchenverbänden (Bauunternehmer Region Basel, arv Baustoffrecycling Schweiz und dem heutigen Verband mineralischer Bautoffkreislauf beider Basel) wurden durch die Taskforce die strategischen Eckpunkte für ein umfassendes Massnahmenpaket zur Etablierung eines Baustoffkreislaufs entwickelt. Diese strategischen Eckpunkte umfassen folgende Ziele:

  • Steigerung der Nachfrage nach Recycling-Baustoffen durch eine kantonale Selbstverpflichtung und durch die Wahrnehmung einer Vorbildfunktion von Kanton und Gemeinden.
  • Sicherstellung eines sorgsameren Umgangs mit dem knappen Deponieraum im Kanton Basel-Landschaft durch geeignete Betreibermodelle und angemessene Tarifstrukturen.
  • Schaffung von guten Rahmenbedingungen für Aufbereitungsanlagen für Bauabfälle in der Region Basel (u.a. Aktivitäten zur Unterstützung von Betrieben bei der Standortsuche für Anlagen).
  • Raumplanerische Sicherstellung der Entsorgungssicherheit für die Bevölkerung und die Unternehmen durch die Festlegung von ausreichend geeigneten Deponiestandorten.

Der Regierungsrat geht davon aus, dass sich mit konsequent realisierten Massnahmen innerhalb von fünf bis zehn Jahren eine signifikante Reduktion der deponierten Bauabfälle um 30 Prozent erreichen lässt.

Die raumplanerische Sicherung von neuen Deponiestandorten war Teil der Vorlage zur 12. Anpassung des kantonalen Richtplans, welche der Landrat am 25. Juni 2020 beschlossen hat (Landratsvorlage 2019/444). Gegenwärtig werden die Grundlagen für die kommunalen Zonenplanungen zur Umsetzung dieser Deponiestandorte geschaffen, so dass die Entsorgungssicherheit gewährleistet werden kann.

Erfolgsfaktoren für die Aufbereitung von Bauabfällen zu Recycling-Baustoffen sowie für den vermehrten Einsatz von Recycling-Baustoffen sind klare Rahmenbedingungen, eine gut aufgestellte Vollzugsorganisation und eine gelebte Vorbildfunktion des Kantons – und idealerweise der Gemeinden. Zur Stärkung der Vollzugstätigkeit in den Bereichen Bauabfälle und Verwertungs- und Entsorgungsanlagen wurde innerhalb des Amts für Umweltschutz und Energie (AUE) per 2021 die neue Fachstelle Baustoffkreislauf geschaffen. Das Hoch- und das Tiefbauamt haben sich mit einer Vereinbarung beziehungsweise mit einer technischen Weisung zu den Zielen des Baustoffkreislaufs bekannt. Bereits bei der Planung von Projekten kommt der nachhaltigen Bauweise eine grosse Bedeutung zu und es werden innovative Ansätze verfolgt.

Bis vor kurzem kannte der Kanton Basel-Landschaft noch keine generelle Bewilligungspflicht für Rückbauten. Diese Lücke konnte mit der beschlossenen Landratsvorlage «Massnahmenpaket zur Förderung des Baustoffkreislaufs Regio Basel» geschlossen werden. Seit dem 1. September 2023 ist die Rückbaubewilligungspflicht in Kraft. Dadurch kann im Rahmen des Bewilligungsverfahren sichergestellt werden, dass der Rückbau gemäss dem Stand der Technik erfolgt und verwertbare Bauabfälle in die Verwertung gelangen.

Im November 2023 hat die Baselbieter Stimmbevölkerung klar der Schaffung von Rechtsgrundlagen zur Erhebung von kantonalen Deponieabgaben zugestimmt. Künftig kann der Regierungsrat mit einer Abgabe intervenieren, falls die Deponiebetreiber den Baustoffkreislauf mittels günstiger Gebühren unterlaufen. Dieses Instrument soll als Ultima Ratio und gemäss dem Grundsatz «so viel wie nötig, so wenig wie möglich» eingesetzt werden.

Mit der Genehmigung der neuen «Kantonalen Abfall- und Ressourcenplanung Basel-Landschaft und Basel-Stadt 2023» durch die Regierungen beider Basel im Dezember 2023 wurde ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur Kreislaufwirtschaft erreicht. Im Zentrum stehen neben der Abfallvermeidung die Gewährleistung der Entsorgungssicherheit sowie die Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft. Die Abfallplanung 2023 umfasst übergeordnete strategische Ziele, Schwerpunktthemen sowie 18 themenspezifische Ziele mit insgesamt 42 Massnahmen. Diese werden das bikantonale Abfall- und Ressourcenmanagement – nicht nur, aber auch im Bereich des Baustoffkreislaufs – der nächsten vier Jahre wesentlich bestimmen.

Auf der Deponie Bruggtal bei Bennwil werden nicht verwertbare mineralische Bauabfälle umweltgerecht abgelagert (Quelle: AUE)

Zwischenbilanz und Ausblick
Die obenstehende Auflistung zeigt, dass in den letzten Jahren wichtige Ziele erreicht worden sind und Massnahmen umgesetzt wurden. Insbesondere wurden Rahmenbedingungen geschaffen, welche die Etablierung eines Baustoffkreislaufs in der Region unterstützen. Vor diesem Hintergrund wird die Taskforce «Baustoffkreislauf Regio Basel» im 2024 aufgelöst. Die Taskforce wird durch ein neues, ständiges Begleitgremium abgelöst, dem nebst den Vertretungen der Bau- und Recyclingwirtschaft auch solche der Planerfachverbände, der Gemeinden und der Wissenschaft angehören sollen.

Nicht nur der öffentlichen Hand, also Kanton und Gemeinden, kommt eine grosse Bedeutung zu, sondern auch privaten und institutionellen Bauherren. Mittelfristig kann das theoretische Potenzial des Baustoffkreislaufs nur dann ausgeschöpft werden, wenn die Nutzung von Recycling-Baustoffen zum Standard wird. Zudem muss das Werteverständnis gegenüber Ressourcen und insbesondere gegenüber Sekundärrohstoffen generell geändert werden. Mineralische Baustoffe müssen künftig mehrfach genutzt werden. Dazu braucht es entsprechenden Aufbereitungsanlagen.

Die notwendigen Änderungen und Weiterentwicklungen brauchen Zeit. Es kann und muss davon ausgegangen werden, dass es sich bei der Etablierung eines nachhaltigen Baustoffkreislaufs in der Region Basel um ein Generationenprojekt handelt. Erfreulicherweise wurden die Grundlagen dafür im Baselbiet nun geschaffen. Dies ist auch zentral, denn der haushälterische Umgang mit unseren endlichen Ressourcen und der Schutz der Umwelt zählen zu den wichtigsten Aufgaben unserer Gesellschaft.

Amt für Raumplanung | 26. April 2024

ÖREB-Kataster und die laufende Änderung

Ursula Monzeglio, Amt für Raumplanung 

Der Kataster über öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) bietet einen einfachen Zugang zu übersichtlich dargestellten und verbindlichen Grundstücksinformationen. So ist beispielsweise für Besitzerinnen und Besitzer eines Grundstücks klar ersichtlich, was die gesetzlichen Rahmenbedingungen in Bezug auf Bauten sind. Der ÖREB-Kataster wird alle vier Jahre zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und dem Bund weiterentwickelt, damit künftige zusätzliche Informationen bereits vorgängig ersichtlich sind.

Wer in der Schweiz Land besitzt, kann dieses nicht einfach so nach eigenem Gutdünken nutzen. Es gilt Rahmenbedingungen einzuhalten, die aufgrund von Entscheidungen des Gesetzgebers oder der Behörden entstanden sind. Diese sogenannten öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (kurz ÖREB) sind für Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer verpflichtend. Als eines der ersten Länder weltweit errichtet die Schweiz einen Kataster, in dem die öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen systematisch dokumentiert und zentral veröffentlicht werden.

Der ÖREB-Kataster vereinfacht die Suche nach den Informationen zu den öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen erheblich. Er fasst die Informationen zu den wichtigsten Einschränkungen, die ein Grundstück betreffen, in einem Informationssystem zusammen. Denn er führt vielfältige  Hinweise aus ganz unterschiedlichen Bereichen zusammen: vollständig, zuverlässig und verständlich.

Mit dem ÖREB-Kataster werden die Angaben für alle zugänglich gemacht. Die Rechtssicherheit wird dank verbindlicher Informationen erhöht. Davon profitieren sowohl Grundstückbesitzende, als auch die verschiedenen Akteure im Immobilienmarkt, Behörden und öffentliche Verwaltungen.

Der ÖREB-Kataster fasst die Informationen zu den wichtigsten Einschränkungen, die ein Grundstück betreffen, in einem Informationssystem zusammen (Quelle: ARP)

Der ÖREB-Kataster wird alle vier Jahre in einer Programmvereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und dem Bund weiterentwickelt. Für die Jahre 2020-2023 wurde u.a. das Ziel vereinbart, die Zusatzinformationen der laufenden und geplanten Änderungen im ÖREB-Auszug darzustellen. Mit dieser Erweiterung wird für die Benutzenden sichtbar, was sich in naher Zukunft ändert und rechtskräftig sein wird. Laufende Änderungen bezeichnen Änderungen an Eigentumsbeschränkungen, die in einem laufenden Verfahren geplant sind. In einem solchen Verfahren können neue Eigentumsbeschränkungen entstehen, sich ändern oder auch wegfallen. Im Kanton Basel-Landschaft hat die laufende Änderung keine Vorwirkung und daher spricht man auch von «Änderung ohne Vorwirkung».

Ein zusätzlicher Mehrwert der laufenden Änderung ist für die Benutzenden, dass die Genehmigungsphase der Planung ebenfalls im ÖREB-Auszug erkennbar ist. Beispielweise sieht man, ob einen Gerichtsverfahren hängig ist oder ob eine Genehmigung beantragt wurde. Die laufenden Änderungen werden nach dem Beschluss durch die Einwohnergemeinde und der Prüfung des Amts für Raumplanung in den ÖREB-Kataster aufgenommen. Sie sind bis zur Genehmigung durch den Regierungsrat sichtbar. Nach der Genehmigung und der Bearbeitung allfälliger Einsprachen werden die rechtsgültigen Daten publiziert und die laufenden Änderungen gelöscht.

Beispiel Grundstuck 274 in Pratteln:
Aus dem ÖREB-Auszug kann man erkennen, dass heute auf diesem Grundstück 1533 m2 mit Empfindlichkeitsstufe III rechtskräftig sind, zukünftig soll diese Fläche aufgehoben werden und neu als Empfindlichkeitsstufe II beschlossen werden. Zudem sieht man, dass die Genehmigung beim Regierungsrat beantragt wurde (Quelle: GIS)

Zugang zu laufenden Änderungen
Der Einstieg in die Plattform erfolgt direkt über den ÖREB-Client (https://oereb.geo.bl.ch) oder über das ÖREB-Symbol in der Symbolleiste in GeoView BL (https://geoview.bl.ch). Bei der Abfrage eines Grundstücks werden die betroffenen öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen dargestellt. Falls laufende Änderungen auf diesem Grundstück vorliegen, erscheinen sie unter «Änderung ohne Vorwirkung». Mit nur einem Klick sind sämtliche Informationen sichtbar.

Die Darstellung aller laufenden Änderungen ist auf GeoView BL integriert. Falls vorhanden, sind hier die laufenden Änderungen als separate Ebene dargestellt. Nach der Informationsabfrage eines Grundstücks werden die Informationen zu laufenden Änderungen als Liste unter dem Kartenfenster angezeigt.

Ferner kann man mit dem Knopf «ÖREB-Kataster starten» direkt von GeoView BL zum ÖREB-Client wechseln, ohne dass sich der Kartenausschnitt verändert.

Hintergrundinformationen zum Text aus: www.cadastre.ch

Abwasser: Effizienz dank Digitalisierung deutlich gesteigert

Autor: Daniel Fries, Amt für Industrielle Betriebe

Der Bereich Siedlungsentwässerung und lokale ARA (SEL) im Amt für Industrielle Betriebe hat das 170 Kilometer umfassende Kanalnetz mit seinen unzähligen Bauwerken digitalisiert. Dank einer neuen Software kann das Team Aufträge jetzt einfacher erledigen – auch auf dem Smartphone. Die Umstellung hat sich gelohnt, denn das neue System steht für effiziente Abläufe, optimale Übersicht und modernes Arbeiten im digitalen Zeitalter. Daniel Fries, Leiter der Abteilung SEL beschreibt, wie er die Digitalisierung mit seinem Team aufgegleist und umgesetzt hat.

Vor vier Jahren hat das Amt für Industrielle Betriebe den mobilen Bereich «Siedlungsentwässerung und lokale ARA» (SEL) geschaffen – aus der Fusion von zwei davor eigenständigen Betrieben. Im Juni 2020 durfte ich als neuer Leiter SEL meine Mitarbeitenden auf dem Werkhof der ARA Ergolz 2 begrüssen und mich gemeinsam mit ihnen an den Aufbau des Betriebs machen.

Mir wurde rasch klar, dass das riesige Portfolio von 21 lokalen ARA mit 35 Mischwasserbecken, 6 Abwasserpumpwerken, 3 Staukanälen, 1700 Normschächten, 1500 Spezialbauwerken und über 170 km Kanalnetz nicht mit Checklisten auf Papier und dutzenden Excel-Sheets zu verwalten ist. Die Administration war sehr zeitintensiv, das Geoinformationssystem GeoView mobil nicht nutzbar, Bedienungsanleitungen und Pläne lagen, wenn überhaupt, vorwiegend in Papierform vor. Mein neues Team und ich riskierten, uns in einem Dschungel von Daten und Listen zu verlieren und unter einem Berg von Papieren zu ersticken.

Eine Softwarelösung für ein riesiges Abwasser-Portfolio
Es war höchste Zeit, mit der Digitalisierung zu beginnen und uns nach einer Softwarelösung umzusehen. Diese musste im Wesentlichen folgende Anforderungen erfüllen:

  • Intuitive und einfache Handhabung vor Ort mit dem Smartphone
  • Erweiterter Funktionsumfang via Browser für die Betriebsleitung im Büro
  • Einfacher Import von bestehenden Excel-Listen
  • GPS-Unterstützung zur Lokalisierung der Objekte
  •  Integration von GeoView BL zur Darstellung des AIB-Kanalnetzes auf einer Karte
  •  Digitales Anlagen- und Objektinventar
  • Direktes Hochladen, Minimieren und selbständiges Zuweisen von Fotos zu Objekten
  • Ergänzung des Inventars mit Dokumenten und Links
  • Digitales Ausfüllen von Checklisten und Arbeitsrapporten
  • Erfassen von Meldungen, Zuweisen von Aufträgen
  • Einfache Skalierbarkeit und möglichst rasche Verfügbarkeit des Systems

Eine Softwarelösung für ein riesiges Abwasser-Portfolio (Quelle: AIB)

Eine fixfertige Instandhaltungslösung, die funktioniert
Unser Augenmerk fiel rasch auf ein Start-up-Unternehmen und seine Instandhaltungslösung. Das Unternehmen bot als einziges eine fertige Lösung für alle kleinen und mittleren Schweizer Wasserversorgungen an, um die «Leitlinie für eine gute Verfahrenspraxis» umzusetzen. «Wenn es für Wasser funktioniert, funktioniert es vielleicht auch für Abwasser», dachten wir uns.

Und so war es auch. Nach Abklärungen bei der Zentralen Beschaffungsstelle (ZBS) ging es los. Wir holten ein konkretes Angebot beim Start-up-Unternehmen ein und im Juni 2021 unterzeichneten wir den Vertrag. Zwei Wochen später fand online bereits das erste Kick-off-Meeting statt, während dem sich herausstellte, dass das System vollumfänglich einsatzbereit ist. Bis Mitte September 2021 wurde der Zugriff auf GeoView BL eingerichtet, alle Netzobjekte via Massenimport aus dem AIB Geoinformationssystem importiert und sämtliche Abwasserbauwerke rudimentär als Objekte angelegt. Ab diesem Zeitpunkt konnten alle Mitarbeitenden mit ihrem Smartphone auf die App zugreifen und mit den ersten, einfachen Aufgaben wie dem Erfassen von Fotos und Aktualisieren von Informationen beginnen. Nach nur vier Onlinetrainings waren alle in der Lage, das System selbständig auszubauen.

Seit zweieinhalb Jahren wächst das System in rasantem Tempo. Die Bauwerke werden mit weiteren Informationen ergänzt: Von Kenn- und Labordaten, über Strom- und Wasserverbrauch bis hin zu Grundstücksinformationen. Pläne, Elektroschemas und Anweisungen werden als PDF-Dokumente oder als Videos angehängt. Pumpen, Gebläse oder Schieber werden mit Kenndaten, Seriennummern und Bedienungsanleitungen erfasst. Arbeiten, Kontrollen oder Meldungen werden digital an den Objekten durchgeführt und sind als Journal jederzeit abrufbar.

Dank dem Smartphone passt die gesamte SEL in eine Hosentasche (Quelle: AIB)

Die (fast) ganze SEL im Hosensack
Aktuell zählen wir rund 8’500 Einträge im System. Damit haben wir etwas mehr als die Hälfte aller Komponenten unseres Portfolios erfasst. Zur rascheren Auffindung der Objekte nutzen wir zunehmend die QR-Codes auf den Typenschildern. Via Handykamera und App können wir damit alle Informationen jederzeit und überall abrufen. Dank dem Smartphone passt die gesamte SEL in eine Hosentasche.

Allerdings ist das beste System zum Scheitern verurteilt, wenn es die Mitarbeitenden nicht akzeptieren und nutzen. Das gesamte Betriebspersonal der SEL hat an das Projekt geglaubt und so die Digitalisierung vorangetrieben. Das freut mich persönlich sehr.

Würden wir es wieder tun? Auf jeden Fall! Je länger man zuwartet, desto aufwändiger und schwieriger wird die Umstellung. Es ist viel Arbeit, aber es lohnt sich. Das digital unterstützte Arbeiten ist nicht zuletzt ein wichtiges Argument, um auch jüngere Menschen für einen auf den ersten Blick eher unattraktiven Job zu begeistern.

Wie die Luftqualität gemessen wird

René Glanzmann, Lufthygieneamt beider Basel

Das Lufthygieneamt beider Basel (LHA) betreibt zur Überwachung der Luftqualität ein Messnetz aus sechs permanenten Messstationen. Gemessen werden die Schadstoffe Stickstoffdioxid (NO2), Ozon (O3) und Feinstaub. Mit Passivsammlern an rund zwei Dutzend Messpunkten werden ausserdem Schadstoffe wie VOC und Ammoniak gemessen. Erfreulicherweise hat sich die Luftqualität in den letzten dreissig Jahren deutlich verbessert. Dies ist auf die fortschreitende Entwicklung der Technologie und die Umsetzung von Luftreinhalte-Massnahmen zurückzuführen. Die Ozonbelastung hingegen ist immer noch zu hoch.

Messnetz des Lufthygieneamts beider Basel
Das Lufthygieneamt beider Basel (LHA) betreibt zur Überwachung der Luftqualität ein Messnetz aus sechs permanenten Messstationen und rund zwei Dutzend weiteren Messpunkten. Letztere sind mit sogenannten Passivsammlern ausgestattet. Die sechs permanenten Messstationen werden vollautomatisch betrieben und sind mit verschiedenen Messinstrumenten in dafür ausgestatteten Containern untergebracht. Alle 30 Minuten werden gemittelte Messwerte an die Datenzentrale gesendet. Gemessen werden die Schadstoffe Stickstoffdioxid (NO2), Ozon (O3) und Feinstaub. Für Feinstaub werden die zwei Grössenklassen PM10 und PM2,5 ausgewiesen. Mit Grössenklasse PM10 sind alle Feinstaubpartikel in der Luft mit einem Durchmesser von 10 Mikrometern oder weniger gemeint, mit PM2.5 diejenigen mit Durchmesser von höchstens 2,5 Mikrometer. In der Datenbank werden die Messwerte überprüft und auf Stundenmittelwerte verdichtet. Anschliessend werden sie an verschiedene Datenbezüger und Plattformen weitergeleitet (z. B. www.luftqualitaet.ch).

Die Stationen sind so über das Gebiet der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt verteilt, dass sie die Luft für die wichtigsten Standorttypen überwachen (Stadt verkehrsbeeinflusst, Stadt Hintergrund, Agglomeration verkehrsbeeinflusst, Agglomeration Hintergrund). Zusätzlich werden meteorologische Parameter wie Temperatur, Niederschlag und Wind erfasst und gespeichert. Diese Wetterdaten stellt das LHA zusammen mit Messwerten anderer Partner auf der Plattform www.meteodaten-nordwest.ch zur Verfügung.  

Die Standorte der sechs permanenten Luftmessstationen des LHA: Basel St. Johanns-Platz, Basel-Feldbergstrasse, Bettingen-Chrischona, Muttenz-A2 Hard, Sissach und Dornach (gemeinsamer Betrieb mit Kanton SO). Weiter betreibt das Bundesamt für Umwelt eine Messstation bei der alten Sternwarte in Binningen (Quelle: NABEL)

Das Passivsammler-Messnetz ergänzt die permanenten Messungen mit weiteren Schadstoffen wie beispielsweise VOC  und Ammoniak (NH3). VOC sind flüchtige organische Verbindungen wie z. B. Lösemittel. Im Unterschied zu den permanenten Messstationen, bei denen die Umgebungsluft angesaugt und aktiv durch ein elektronisches Messgerät geleitet wird, wird bei Passivsammlern die Umgebungsluft aufgenommen. Alle zwei bis vier Wochen werden die Sammler gewechselt und im Labor analysiert. Die Messdaten dienen dem LHA als Grundlage zur Beurteilung der Luftqualität. Sie fliessen in die Jahresberichterstattung sowie den Luftreinhalteplan beider Basel ein.

Entwicklung der Luftqualität  
Die Luftqualität hat sich in den dreissig Jahren deutlich verbessert. Die Konzentrationen der Schadstoffe sind kontinuierlich gesunken. Diese erfreuliche Tatsache ist auf die fortschreitende Entwicklung der Technologie und die Umsetzung von Luftreinhalte-Massnahmen zurückzuführen. Am Bei-spiel von NO2 kann der Verlauf verdeutlicht werden (Grafik 1). NO2 wird bei der Verbrennung von Treib- und Brennstoffen in Motoren und Feuerungen erzeugt. Hauptsächlich also beim Betrieb von Benzin- und Dieselfahrzeugen sowie von Öl-, Gas- und Holzheizungen. Einzig an stark verkehrsbeeinflussten, städtischen Orten wird der Jahresgrenzwert der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) von 30 µg/m3 noch überschritten. Deshalb ist heute nur noch ein kleiner Teil der Bevölkerung einer übermässigen Belastung mit NO2 ausgesetzt.  

Grafik 1: Entwicklung der NO2-Jahresmittelwerte von 1990 bis 2023 (Quelle: LHA)

Im Unterschied zu NO2 und der analogen Entwicklung beim Feinstaub hat sich die Belastung mit dem Reizgas Ozon in den letzten Jahren nicht wesentlich verbessert. Obwohl die gemessenen Höchstkonzentrationen deutlich zurückgegangen sind. Die bisherigen Massnahmen zur Emissionsreduktion der Vorläufersubstanzen Stickoxide (NOx) und ozonfördernde VOC haben zu dieser Abnahme im gesamten Gebiet geführt. Noch vor einigen Jahren hat das LHA Spitzenkonzentrationen von 200 µg/m3 und mehr registriert. Heute liegen diese bei rund 150–180 µg/m3 (2023: 157–171 µg/m3 je nach Messstation).

Die Anzahl Überschreitungen des LRV-Stundengrenzwertes von 120 µg/m3 ist jedoch an den Orten mit grosser Bevölkerungsdichte seit Messbeginn praktisch unverändert (siehe Abbildung 3). Die LRV gibt vor, dass der Stundengrenzwert während maximal einer Stunde pro Jahr überschritten werden darf. 

Grafik 2: Entwicklung der Anzahl Überschreitungen des Stundengrenzwertes O3 von 1990 bis 2023 (Quelle: LHA)

Der Grund für die in der Grafik 2 erkennbaren Spitzen ist die Wetterabhängigkeit der O3-Konzentration. Bei heisser Witterung im Sommer wird viel O3 produziert, hingegen ist während eines kühlen und regnerischen Sommers die O3-Belastung geringer. Trotz der Abhängigkeit vom Wetter und des Eintrags aus umliegenden Regionen ist es notwendig, mit langfristigen Massnahmen die Vorläuferschadstoffe von Ozon in der Region weiter einzudämmen.

Eine detaillierte Analyse zum Zustand der Luft und die weiterführenden Luftreinhalte-Massnahmen werden im «Luftreinhalteplan beider Basel 2024» beschrieben. Er soll im Laufe der kommenden Monate vom Regierungsrat (BL und BS) beschlossen werden.

Der Luftreinhalteplan beider Basel ist mit diesem QR-Code einsehbar.

QR-Code: Im Infoheft 218 vom März 2024 der kantonalen Verwaltung hat das Lufthygieneamt beider Basel (LHA) über die gesundheitlichen Auswirkungen von Luft-Schadstoffen berichtet und die Luftqualität über das Jahr 2023 kurz zusammengefasst.

Energieprämie: Neuer Anreiz für die Sanierung des Eigenheims

Claudio Menn, Amt für Umweltschutz und Energie

Die Energieprämie ist eine neue Massnahme, die im Rahmen des Baselbieter Energiepakets im 2024 eingeführt wurde. Mit der Energieprämie erhalten Eigentümerinnen und Eigentümer mit eingeschränkten finanziellen Mitteln neue Anreize für die energetische Sanierung ihres Eigenheims. In den ersten drei Monaten seit der Einführung, wird eine steigende Nachfrage für eine Energieprämie beobachtet.

Durch das Baselbieter Energiepaket finanziell unterstützte Dachsanierung mit integrierter Photovoltaik-Anlage in Bottmingen (Quelle: AUE)

Die Energieprämie wird seit 2024 für nahezu alle Massnahmen entrichtet, die über das Baselbieter Energiepaket gefördert werden – und das zusätzlich zu den üblichen Förderbeiträgen: Sei es für die Wärmedämmung von Dach und Fassade oder den Ersatz einer fossilen oder direktelektrischen Heizung mit einem erneuerbaren System.

Die rechtliche Grundlage für die Energieprämie bildet das Gesetz über die Wohnbau- und Eigentumsförderung, das der Landrat am 30. März 2023 revidiert hat. Der Vollzug der Energieprämie wird im Amt für Umweltschutz und Energie (AUE) über die Fachstelle Energietechnik und Förderung abgewickelt.

Die Anzahl Anträge für eine Energieprämie ist in den ersten beiden Monaten nach der Einführung stark angestiegen. Gingen im Januar 13 Gesuche beim AUE ein, so waren es im Februar bereits 27. Im März hat sich mit 30 Gesuchen die Anzahl etwas stabilisiert. Die Gesuche für eine Energieprämie entsprechen zwischen 10 – 18 Prozent aller Fördergesuche, welche beim AUE eingehen.

(Quelle: AUE)

20 Prozent der Investition
Die Prämie wird zusätzlich zu den Förderbeiträgen des Baselbieter Energiepakets ausbezahlt. Die Energieprämie beträgt 20 Prozent der massnahmenspezifischen Investition, mit einer Obergrenze von maximal 25'000.– Franken pro Liegenschaft. Bis zum Erreichen der Obergrenze von maximal 25'000.– Franken kann die Energieprämie mehrmals für unterschiedliche Fördermassnahmen in Anspruch genommen werden.

Mit der Energieprämie werden die Beiträge oftmals mehr als verdoppelt. In den vergangenen drei Monaten wurden für eine energetische Sanierung der Gebäudehülle neben den üblichen 6'406.– Franken Förderbeiträgen durchschnittlich weitere 6'617.– Franken mit der Energieprämie zugesichert. Damit wurde der mittlere Anteil der Förderung an der Investition von 19 Prozent auf insgesamt 38 Prozent verdoppelt. Für den Ersatz einer fossilen oder direktelektrischen Heizung mit einem erneuerbaren System wurde im Durchschnitt zu den 8'284.– Franken weitere 8'468.– Franken in Form einer Energieprämie zugesichert und damit der Förderanteil an der Investition um 19 Prozent auf insgesamt 36 Prozent angehoben.

(Quelle: AUE)

Die Energieprämie ist für Haushalte mit definierten finanziellen Voraussetzungen vorgesehen. Sie wird einzig Haushalten mit einem Gesamtvermögen von weniger als 350'000 Franken und einem Einkommen von weniger als 150'000 Franken gewährt. Dabei massgebend sind die Angaben der definitiven Steuerveranlagung aus dem Vor-Vorjahr. Die Einkünfte und Vermögenswerte sind für alle im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen zu summieren. Nicht zu berücksichtigen sind minderjährige Kinder oder Kinder in Ausbildung bis zum vollendeten 25. Lebensjahr.

Es gilt zu beachten, dass die Energieprämie ausschliesslich von privaten Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern in Anspruch genommen werden kann. Darunter fällt auch Stockwerkeigentum, sofern alle Förderbedingungen erfüllt sind. Ausserdem können nur Personen von der Energieprämie profitieren, die ihre Liegenschaft selbst bewohnen. Vermietete Gebäude und Firmenliegenschaften sind von der Energieprämie ausgenommen.

Kein separates Gesuch erforderlich
Die Energieprämie kann im selben Gesuch beantragt werden, das für die ordentlichen Förderbeiträge aus dem Baselbieter Energiepaket gestellt wird. Für die Energieprämie ist kein separates Gesuch erforderlich. Das Gesuch kann zusammen mit den benötigten Dokumenten via Postweg oder digital eingereicht werden.

Weitere Informationen zu den Fördermassnahmen des Baselbieter Energiepakets und der neuen Energieprämie sind abrufbar unter: https://www.energiepaket-bl.ch/

Amt für Raumplanung | 26. April 2024

Moderne Bauten im Baselbiet unter Schutz gestellt

Lena Pflüger, Amt für Raumplanung

An einem Südhang von Ziefen steht das Erstlingswerk von Architekt Michael Alder. Erbaut hat er es vor rund fünfzig Jahren. Das Haus am Sevogelweg 32 bietet eine beeindruckende Aussicht auf das Dorf. Im November 2023 wurde es zusammen mit einem von Rudolf Steiner entworfenen Objekt von Hans Kessler in Arlesheim unter kantonalen Schutz gestellt. Im Inventar der geschützten Kulturdenkmäler sind sämtliche vom Regierungsrat ins Inventar aufgenommene Kulturdenkmäler verzeichnet.

Das Inventar der geschützten Kulturdenkmäler umfasst sämtliche Objekte, die vom Regierungsrat als schützenswert eingestuft wurden. Dies, nachdem die Denkmal- und Heimatschutzkommission eine Unterschutzstellung beantragt. Kulturdenkmäler können ganz unterschiedliche Objekte sein: öffentliche und private Bauwerke, Gartenanlagen, Ensembles oder Einzelobjekte wie Grenzsteine und Brunnen oder Bauteile wie Kachelöfen oder Skulpturen. Die Schutzobjekte zeichnen sich durch ihre kulturelle, geschichtliche, künstlerische, kunsthistorische, städtebauliche, volkskundliche oder wissenschaftliche Bedeutung aus. Änderungen von geschützten Objekten am Äusseren und im Inneren sind mit der Kantonalen Denkmalpflege abzusprechen. Massnahmen zur Erhaltung können durch den Kanton mit Beiträgen unterstützt werden.

Haus Alder in Ziefen
Für seine Eltern und die Patentante baute Michael Alder in den Jahren 1969/70 sein Erstlingswerk. Es handelt sich um das Doppelwohnhaus am Südhang von Ziefen, am äussersten Zipfel der Bauzone am Sevogelweg 30 und 32. Die linke Hälfte des Hauses wurde im Jahr 2023 unter Schutz gestellt. Bis auf eine Verglasung des Wintergartens im Jahr 1998 sowie weiteren kleinen Änderungen befindet sich das Gebäude noch im Originalzustand.

Es besteht aus zwei rechteckigen, längs zum Hang stehenden Häusern, die teilweise auch in den Hang hineingebaut sind. Es hat ein Satteldach und Wände aus Springsteinmauerwerk (Betonformsteine). Alder plante die beiden Wohnhäuser ursprünglich symmetrisch, sie unterscheiden sich jedoch leicht. Die Pläne im Baugesuch sind noch identisch, lediglich spiegelverkehrt.

Schon in seinem ersten Werk hat Michael Alder wichtige Fragestellungen seiner Arbeit als Architekt und Lehrer aufgenommen: Er arbeitete mit verschiedenen einfachen Architekturelementen und fügte sie zu einem stimmigen Ganzen zusammen. Bei seinem Erstlingswerk hat die Beziehung zwischen Haus und Landschaft eine grosse Rolle gespielt. Alder plante so, dass das Haus sich an neue Bedürfnisse anpassen konnte. Zudem berücksichtige er stets auch die Alterung der Baumaterialien. Die Fassade darf bewachsen und von der Natur eingenommen werden. Es finden sich Lauben sowie gemeinsame und private Höfe. Er schafft es, stets einen Bezug zum angrenzenden Raum herzustellen wie Garten, Hof oder Laubengang. Das Doppeleinfamilienhaus stellt eine gekonnte Abstraktion und Weiterentwicklung der Bauernhaustypologie dar.

Das Erstlingswerk von Architekt Michael Alder befindet sich an einem Südhang von Ziefern, mit Sicht aufs Dorf (Quelle: ARP)

Haus Vreede in Arlesheim
Ebenfalls im vergangenen November unter kantonalen Schutz gestellt wurde das Haus Vreede in Arlesheim. Das anthroposophische Gebäude liegt Auf der Höhe 1 in Arlesheim, nördlich vom Goetheanum. Je näher man an die Grenze zur Nachbargemeinde Dornach kommt, desto mehr Bauten sind beeinflusst vom Baustil von Rudolf Steiner. Diesen erkennt man an den runden Kanten und der organischen Bauweise.

Entwurf von Rudolf Steiner
Die Ausführung des Gebäudes lag beim Basler Architekten Hans Kessler. Die ursprüngliche Idee basiert jedoch auf einem Modellentwurf von Rudolf Steiner sowie Edith Maryon. Die Farbwahl stammt ebenfalls von Steiner. Bauherrin war Elisabeth Vreede, die als Naturwissenschaftlerin im Goetheanum in Dornach tätig war.

1992/93 wurde das Haus umfassend umgebaut. Raumaufteilung, Erschliessung und Farbgebung am Aussenbau und im Inneren entsprechen nicht mehr dem Original. Der Eingang zur Erdgeschosswohnung befindet sich heute auf der nordwestlichen Strassenseite. Die Böden wurden mit Tonplatten und Parkett neu belegt und die Wände hell verputzt. Der Eingang zur Obergeschosswohnung befindet sich in der Loggia auf der Nordostseite. Auch wenn Fenster und Türen erneuert wurden, blieb der anthroposophische Ausdruck erhalten. Das Haus Vreede und der Pavillon Wegmann am Pfeffingerweg 1a gelten als die wichtigsten anthroposophischen Bauten in Arlesheim. Die Liegenschaft ist seit 1993 ein Zweifamilienhaus und wird mit einem gepflegten Ziergarten ergänzt.

Das Haus Vreede in Arlesheim basiert auf einem Modellentwurf von Rudolf Steiner und Edith Maryon (Quelle: ARP)

Zukunftsgerichtetes Bauen
Bei Alder finden sich einfache, für unterschiedliche Funktionen gestaltete Räume, sowie Bereiche für die gemeinsame Nutzung. Diese Motive tauchen immer wieder auf in seinem Schaffen.

Bei Rudolf Steiner sind es organische Formen, die immer wieder variieren, während die Räume individuell gestaltet sind und dem Menschen Geborgenheit vermitteln sollen. Die Bauten sind stets Einzelentwürfe, die Räume klar einer Nutzung zugewiesen.

Beide Architekten planten zeitgemäss und setzen sich mit dem menschenfreundlichen Wohnen auseinander. Aber in ganz eigenen Ausführungen und in völlig unterschiedlichem Stil.

Tiefbauamt | 26. April 2024

Wo wird die Naubrücke in Laufen künftig stehen?

Boris Kunze, Tiefbauamt

Im Zusammenhang mit dem Hochwasserschutzprojekt Laufen muss die Naubrücke ersetzt und verlängert werden. Nachdem der Kanton Basel-Landschaft 2019 das Spilag-Areal erworben hatte, ergab sich die Chance, anstelle eines Ersatzneubaus die Verlegung der Brücke flussabwärts zu prüfen. Nach einer öffentlichen Mitwirkung erarbeitet das Tiefbauamt aktuell die Landratsvorlage für Projektierung und Umsetzung dieser Variante.

Die Laufner Bevölkerung hat sich bereits 2016 mit der Verschiebung der Naubrücke auseinandergesetzt. Sie hat diese im Rahmen der kommunalen Abstimmung zur Arealentwicklung Nau aber abgelehnt. Drei Jahre später hat der Kanton Basel-Landschaft das weiter östlich gelegene Spilag-Areal erworben, das teilweise für die Aufweitung des Birsraums für den Hochwasserschutz benötigt wird. Kanton und Stadt haben darauf vereinbart, die Machbarkeit und den Nutzen einer Verschiebung der Brücke erneut abzuklären – etwas weiter flussabwärts.

Die Brückenverlegung schafft Freiraum für die Stadt
Die Prüfung zeigte, dass die Vorteile einer Verlegung der Brücke hinter die Eishalle deutlich überwiegen. Gegenüber einem Ersatzneubau am heutigen Standort punktet diese Option vor allem bezüglich Verkehr, Stadtbild und Stadtentwicklung.

 Im neuen Projekt verläuft die Naustrasse möglichst lange parallel zur SBB-Linie. Schiene und Strasse liegen direkt nebeneinander, der Verkehr wird gebündelt. Dadurch entsteht in der Nau an der Birs eine grosse, zusammenhängende und verkehrsberuhigte Zone, die bestens ans Stedtli und den Bahnhof Laufen angebunden ist. Wie dieser Raum längerfristig genutzt und gestaltet werden soll, wird im kommunalen Planungsprozess «Birspark» geklärt. Die Brückenverlegung schafft Möglichkeiten, die den Zielen des räumlichen Entwicklungskonzepts (REK) der Stadt Laufen entsprechen.

Die Verlegung von Strasse und Brücke schafft Freiraum für den Birspark, in dem auch der Kletterturm einen neuen Platz finden wird (Quelle: Anex & Roth)

Nach der Engstelle bei der Eishalle steuert die Naustrasse auf die Birs zu und mündet in der neuen Naubrücke. Diese zeichnet sich durch einen auffälligen Bogen auf der Kurveninnenseite aus. Dieser sorgt dafür, dass die Brücke trotz einer Spannweite von 65 Metern ohne Pfeiler im Fluss gebaut werden kann, und verleiht dem Bauwerk Leichtigkeit und Eleganz. Auf der nördlichen Birsseite schliesst die Naustrasse mit einem Kreisel an die Baselstrasse an, die westlich davon stark entlastet wird.

Die Naubrücke an ihrem neuen Standort in der Norimatt. Links die Eishalle, dahinter der neue Norimattsteg  (Quelle: Anex & Roth)

Ein verbessertes Wegnetz für den Fuss- und Veloverkehr
Für den Fuss- und Veloverkehr sind sichere Wege über die Brücke bzw. entlang und abseits der Hauptverkehrsachsen geplant. Die SBB-Unterführung Schliffweg wird komplett erneuert und verbreitert. Mit der SBB-Unterführung «Eishalle» soll eine zusätzliche Verbindung für den Fuss- und Veloverkehr in Richtung Schwimmbad entstehen. Die Zufahrt zur heutigen, alten Naubrücke ist als Gemeindestrasse vorgesehen und geht in das ufernahe Wegnetz für den Fuss- und Veloverkehr über.

Sobald die neue Naubrücke steht, wird die bisherige aus Gründen des Hochwasserschutzes abgebrochen. Um die Verbindung für den Fuss- und Veloverkehr zu ersetzen, wird der Kanton etwas weiter birsaufwärts den neuen Amthaussteg errichten. Der Norimattsteg wird über ein kommunales Projekt flussaufwärts bei der Eishalle durch einen Neubau ersetzt. Für den Kletterturm ist im Projekt der Brückenverlegung ein neuer Standort westlich der Eishalle in Abklärung.

Ergebnisse der Mitwirkung und nächste Projektschritte
Die öffentliche Mitwirkung lief von Dezember 2023 bis Mitte Januar 2024. Daraus gingen dreizehn Rückmeldungen hervor, die sich mit dem Gesamtnutzen des Projekts auseinandersetzen. Die konstruktiven Anregungen werden zurzeit geprüft, der Mitwirkungsbericht wird im Frühling 2024 veröffentlicht.

Der nächste Schritt ist die Überweisung einer Landratsvorlage, um dem Baselbieter Parlament das generelle Projekt sowie die Ausgabenbewilligung für die Projektierung- und Realisierung zur Genehmigung vorzulegen. Sobald die Ausgabenbewilligung vorliegt, wird die Umsetzung vorbereitet. Im Idealfall kann die fünfmonatige Totalsperre des Bahnverkehrs zwischen Aesch und Laufen von April bis September 2025 als Bauphase für die Unterführungs- Bauwerke und Stützbauwerke entlang der SBB genutzt werden.

Tiefbauamt | 26. April 2024

Wir stellen uns vor: Gewässerunterhaltsgruppe des Tiefbauamts

Michael Schaffner, Tiefbauamt

Die zehn Mann starke Gewässerunterhaltsgruppe des Tiefbauamts steht täglich im Einsatz für einen nachhaltigen und naturnahen Unterhalt der kantonalen Fliessgewässer. Die Planung der Arbeiten muss akribisch vorbereitet werden, denn es müssen stets verschiedene Bedürfnisse und Interessengruppen berücksichtig und abgeholt werden.

Team Gewässerunterhaltsgruppe von li. nach re.
Michael Schaffner (Leiter GU), Kevin Zindel, Martin Brunner, Joel Schwendimann (stv. Leiter GU), Marco Schneider (Leiter WUG), Raphael VonArx, Michael Grieder (stv. Leiter WUG), Marcel Müller, Beat Häring, Urs Altermatt

Gruppenleiter Marco Schneider plant die Einsätze der Teams der Gewässerunterhaltsgruppe für die anspruchsvollen Arbeiten an den Baselbieter Gewässern. Der Werkhof liegt an der Frenkendörferstrasse in Liestal. Zwei Aussenstandorte in Sissach und Therwil dienen als Lagerplatz und Materialdepot für die Abteilung Wasserbau.

Die grösste Herausforderung besteht darin, die vielen Interessensgruppen zusammenzuführen, die bei der Planung und Ausführung berücksichtigt werden müssen. Die Betroffenen sind im Wesentlichen die involvierten Grundeigentümer, Gemeindeverwaltungen, lokale Naturschutzverbände, Fischereipächter sowie Werkleitungseigentümer und private Interessierte. Die übergeordneten gesetzlichen Bestimmungen sowie die Zusammenarbeit mit verschiedenen kantonalen Fachstellen erfordern eine intensive Vorbereitung.

Oft sind spezielle Baumaschinen wie Schreitbagger oder Schwerlastkräne bis hin zu Helikoptereinsätze im schwer zugänglichen Gelände erforderlich. Neben dem Erhalt oder die Wiederherstellung des natürlichen Lebensraums am Gewässer gilt es, auch ökonomische Aspekte zu berücksichtigen.

Arbeiten am Brunnmattbächli in Sissach (Quelle: TBA)

Der Spagat zwischen dynamischen, natürlichen Gewässern und stabilen, sicheren Gewässern im intensiv genutzten und kleinstrukturierten Baselbiet stellt eine grosse Herausforderung dar. Die immer häufiger auftretenden Einflüsse wie Trockenheit, Wassererwärmungen, Starkniederschläge, Baumkrankheiten, invasive Arten und nicht zuletzt das Artensterben, stellen die Männer täglich vor neue Herausforderungen. Auch gesellschaftspolitische Themen wie der Klimawandel und die Biodiversität werden im täglichen Arbeitsumfeld immer wichtiger.

Dank dem langjährigen Erfahrungsschatz der Mitarbeiter und gezielten Weiterbildungen gelingt es uns, die geforderten Qualitätsansprüche an die Sicherungsmassnahmen zu gewährleisten. Gleichzeitig stellen wir den stark genutzten Lebensraum entlang der Gewässer für die Bevölkerung sicher und gestalten ihn attraktiv. Schliesslich sind Fauna und Flora die wichtigsten Nutzer der Lebensräume am Gewässer: Ihnen wollen wir einen intakten Lebensraum schaffen und erhalten.

Generalsekretariat | 26. April 2024

Foto-Quiz: Wo ist das?

Redaktion BUZ

Wie gut kennen Sie das Baselbiet? Machen Sie mit und schreiben Sie uns, wo diese Fotografie aufgenommen wurde. Bitte nennen Sie uns die Ortschaft und die Strasse. Unter den richtigen Antworten verlosen wir ein Moleskine Notizbuch A5 mit Prägedruck der Bau- und Umweltschutzdirektion sowie einen Caran d'Ache Kugelschreiber mit BUD-Schriftzug inklusive Etui. Viel Glück!

Mailen Sie uns Ihre Antwort bis zum 20. Mai 2024 an: info.bud@bl.ch. Der/die Gewinner/in wird per E-Mail informiert und in der nächsten Ausgabe der BUZ erwähnt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. Ein Umtausch oder eine Barauszahlung des Preises ist ausgeschlossen. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind die Mitarbeitenden der Abteilung Kommunikation der BUD sowie deren Angehörige. Die Daten der Teilnehmenden werden nur für die Durchführung dieses Wettbewerbs verwendet.

In der BUZ Nr. 116 war die Hauptstrasse in Diegten abgebildet. Der Gewinner des Foto-Quiz aus der letzten BUZ heisst Ramon Gerster. An dieser Stelle nochmals herzlichen Glückwunsch!

10 Fragen | 26. April 2024

10 Fragen an Garry Müntener

Redaktion BUZ

In der Rubrik „zehn Fragen an“ beantworten Mitarbeitende der Bau- und Umweltschutzdirektion jeweils zehn ausgewählte Fragen der BUZ-Redaktion. In dieser Ausgabe stellen wir Ihnen Garry Müntener vom Amt für Raumplanung vor.

| 26. April 2024

In eigener Sache