Gewässerunterhalt und Ufergehölzpflege im Kanton Basel-Landschaft
Die zehnköpfige Gewässerunterhaltgruppe des Tiefbauamtes führt eine Vielfalt an Aufgaben am und im Gewässer durch. Von Frühling bis in den späten Herbst befasst sich die Gruppe mit dem Gewässerunterhalt (Sohlen-, Ufer- und Weiherunterhalt). Ver-einzelt werden Hochwasserschutzmassnahmen, Revitalisierungen oder Massnahmen umgesetzt, um die Fischgängigkeit wiederherzustellen. Aktuell werden am Gerstelbach in Waldenburg Rundholzschwellen saniert. In Bubendorf werden in der vorderen Frenke hohe Abstürze aufgehoben, um die Fischgängigkeit wieder gewährleisten zu können.
Der Fachbereich Gewässerunterhalt hat sich über die Jahre mit verschiedenen Kursen und Weiterbildungen im baulichen Gewässerunterhalt, in der Ingenieurbiologie, in der Bekämpfung von Neophyten und in erschwerter Holzerei grosses Fachwissen angeeignet. Eine Ausbildung zum „Wasserbauer“ wie es sie in Deutschland gibt, kennt man in der Schweiz nicht.
Um eine nachhaltige und vorausschauende Arbeits- und Finanzplanung zu gewährleisten ist es wichtig, die Gewässer und deren Zustand zu kennen und laufend zu überwachen. Je nach Jahreszeit werden verschiedene Wasserbauarbeiten durchgeführt.
Vielfach müssen Bäume wegen Krankheit oder aus Sicherheitsgründen entfernt werden. Vor allem im engen Siedlungsgebiet ist die Holzerei sehr aufwendig und kostspielig. Kurz nachdem geholzt wurde sieht das Gebietoft kahl aus. Aber schon kurze Zeit später spriessen Sträucher und Jungbäume in voller Pracht, weil sie mehr Platz und vor allem mehr Licht haben. Dadurch entstehen neue Lebensräume für Vögel und andere Tiere.
In den Wintermonaten werden fast ausschliesslich Arbeiten am Ufergehölz ausgeführt. Unter ökologischen Gesichtspunkten wird das vielerorts überalterte Ufergehölz durchforstet, um den vordefinierten Zielzustand des Pflegekonzeptes zu erreichen.

Nach einem Murgang im Jahr 2016 wurden im Ussermattbach in Eptingen Rundholzsperren eingebaut. (Quelle: TBA)
Die Anliegen der Fischerei betreffend Laichzeiten der Fische, die Anliegen des Naturschutzes und der Landwirtschaft, müssen bei der Planung von wasserbaulichen Unterhaltsmassnahmen mitberücksichtigt werden. Oft wird versucht, mit den betroffenen Fachstellen einen Kompromiss zu finden.
Dass Infrastrukturen unterhalten werden müssen ist eine Tatsache, die auch auf Gewässer zutrifft. Die Zuständigkeit beim Gewässerunterhalt umfassen rund 840 Kilometer Fliessge-wässer, 150 Weiher, zwei Rückhaltebecken und rund zwei Hektar Ufergehölz.
Der Unterhalt der Gewässer wird in die Bereiche Sohlenunterhalt, Uferunterhalt, Weiherunterhalt und Pflege der Ufervegetation gegliedert. Der Sohlenunterhalt ist bis auf wenige Ausnahmen Sache des Kantons. Die restlichen Unterhaltsarbeiten sind abhängig vom Eigentum der Grundstücke und Bauwerke. Unterhaltsarbeiten durch Private müssen vorgängig mit dem Geschäftsbereich Wasserbau abgesprochen und anschliessend bewilligt werden.

Hochwasserschutz an der Birs in Liesberg: Abfischen für Fisch Monitoring im Jahr 2014. (Quelle: TBA)
Die Anforderungen der Nutzer, die Hochwassersicherheit, die Ökologie sowie die angebotenen Erholungsmöglichkeiten, müssen beachtet und wo immer möglich umgesetzt werden. Deshalb müssen die Gewässer, das Ufergehölz und der dazugehörige Gewässerraum gepflegt und unterhalten werden. Schäden müssen dort behoben werden, wo eine erwünschte Eigendynamik nicht zugelassen ist oder Dritte geschädigt werden können. Bauwerke wie Schwellen, Blockrampen und Uferverbauungen müssen unterhalten werden und gelegentlich ersetzt werden.
Im Gesetz vom 1. April 2004 über den Wasserbau und die Nutzung der Gewässer sind die Zuständigkeiten im Kanton Basel-Landschaft klar geregelt. Die öffentlichen Gewässer unterliegen der Hoheit des Kantons.